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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Die Neuregelung zu den Termingeschäften erfasst gemäß der Gesetzesbegründung Waren- und Devisentermingeschäfte, aber auch ausdrücklich Index-Optionsgeschäfte. Weiterhin sind auch Geschäfte betroffen, die ein Recht auf Zahlung eines Geldbetrages oder einen sonstigen Vorteil (z.B. Lieferung von Wertpapieren) einräumen, wenn der Zahlungsbetrag von einer veränderlichen Bezugsgröße (z.B. Zinssätze oder der DAX) abhängt.
Nach der alten Rechtslage unterlagen Geschäfte, die lediglich auf die Differenz zwischen den Börsen- und Marktpreisen eines Basiswertes zu bestimmten Stichtagen gerichtet waren, nicht der Besteuerung. Es fehlte am Tatbestand des Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfts. Da diese Geschäfte nicht die Lieferung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatten, wurden sie nicht vom Einkommenssteuerrecht erfasst.
Entsprechend der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 unterliegen nun aber auch solche, bislang nicht steuerbare Termingeschäfte der Spekulationsbesteuerung. Die Neuregelung besagt ausdrücklich, dass Termingeschäfte als steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte erfasst sind. Darunter sind Geschäfte zu verstehen, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen Geldbetrag oder einen Vorteil erlangt. Dabei muss der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr betragen. Die Spekulationsfrist von einem Jahr ist also auch für Termingeschäfte gültig. Erst wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts zumindest ein Jahr und einen Tag beträgt, ist der aus dem Geschäft erzielte Ertrag steuerfrei.
Das Einkommenssteuerrecht findet auf alle Termingeschäfte Anwendung, bei denen der Erwerb des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nach dem 31. Dezember 1998 erfolgt.
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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
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Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
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