Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Ende August hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben herausgegeben, in dem es sich ausführlich mit den Regeln zur Entfernungspauschale auseinandersetzt, die nun rückwirkend ab 2007 in unveränderter Form wieder eingeführt wurde. Zwar enthält das Schreiben nicht viel grundlegend Neues, es fasst aber alle Handhabungsregeln zusammen und ersetzt die zuletzt gültigen Schreiben zur Entfernungspauschale. Grund genug also, einen genaueren Blick auf den Inhalt des Schreibens zu werfen.
Höhe: Die Entfernungspauschale beträgt unabhängig vom Verkehrsmittel 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Sie gilt auch für die An- und Abfahrten zu und von Flughäfen. Für öffentliche Verkehrsmittel können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn sie höher als die Pauschale sind. Ausgenommen von der Entfernungspauschale sind Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung. Für Flugstrecken und für entgeltliche Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber sind die tatsächlichen Aufwendungen anzusetzen.
Höchstbetrag: Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Ausnahmen gelten nur für öffentliche Verkehrsmittel, sofern hier tatsächlich höhere Fahrtkosten entstanden sind und nachgewiesen werden, und für Fahrten mit dem eigenen Pkw - hier jedoch unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.
Maßgebende Entfernung: Für die Entfernung zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dabei sind nur volle Entfernungskilometer anzusetzen. Relevant ist immer die Straßenverbindung - unabhängig vom tatsächlich verwendeten Verkehrsmittel. Lediglich wer mit dem Auto fährt, kann eine andere Strecke zugrunde legen, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig verwendet wird. Ausnahmsweise gilt das auch für öffentliche Verkehrsmittel, deren Linienführung dieser Strecke folgt. Teilstrecken mit steuerfreier Sammelbeförderung zählen nicht für die Entfernung.
Benutzung verschiedener Verkehrsmittel: Benutzt der Arbeitnehmer mehrere Verkehrsmittel, ist zunächst die maßgebende Entfernung zu ermitteln. Die Teilstrecke, die mit dem eigenen Pkw zurückgelegt wird, ist in voller Höhe anzusetzen. Der verbleibende Teil der maßgebenden Entfernung ist die Teilstrecke, die auf öffentliche Verkehrsmittel entfällt.
Fahrgemeinschaften: Für jeden Teilnehmer ist die Entfernungspauschale entsprechend der für ihn maßgebenden Entfernungsstrecke anzusetzen. Umwegstrecken zählen jedoch nicht zur Wegstrecke. Der Höchstbetrag gilt auch für Mitfahrer von Fahrgemeinschaften. Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften kann der Höchstbetrag durch Mitfahrten ausgeschöpft werden, und wird dann um die Pauschale für die Tage erhöht, an denen der Arbeitnehmer selbst mit seinem eigenen Auto gefahren ist.
Mehrere Wege an einem Arbeitstag: Die Entfernungspauschale kann für die Wege zur selben Arbeitsstätte pro Arbeitstag nur einmal angesetzt werden. Hat der Arbeitnehmer Jobs an verschiedenen Arbeitsstätten, ist die Pauschale für jede Arbeitsstätte anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer zwischendurch nach Hause fährt. Werden die Arbeitsstätten direkt nacheinander angefahren, gilt der erste Arbeitsweg als zu berücksichtigende Umwegstrecke zur nächsten Arbeitsstätte. Die Entfernung darf dann höchstens die Hälfte der Gesamtstrecke betragen.
Familienheimfahrten: Die Entfernungspauschale gilt ebenso für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Sie sind allerdings vom Höchstbetrag von 4.500 Euro ausgenommen.
Fährverbindung: Eine sinnvolle Fährverbindung ist mit in die Entfernungsberechnung einzubeziehen. Deren Länge zählt dann zwar nicht zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern es werden die tatsächlichen Fährkosten berücksichtigt.
Zusatzkosten: Durch die Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten entstehen, also beispielsweise Parkgebühren, Maut, Finanzierungskosten und Kosten durch Diebstahl oder einen Motorschaden.
Unfallkosten: Unfallkosten, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder auf einer zu berücksichtigenden Familienheimfahrt entstehen, sind als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten neben der Entfernungspauschale abziehbar.
Arbeitgeberleistungen: Steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Sachbezüge, Erstattungen oder steuerfreie Leistungen aufgrund des Rabattfreibetrags) werden in voller Höhe auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Behinderte Menschen: Behinderte Menschen können an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs können die Fahrtkosten ohne Einzelnachweis mit den pauschalen Kilometersätzen (0,30 Euro je gefahrenem Kilometer) angesetzt werden. Bei Verwendung verschiedener Verkehrsmittel kann das Wahlrecht (Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten) für beide Teilstrecken nur einheitlich ausgeübt werden.
Pauschalbesteuerung: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Zuschüsse pauschal mit 15 % erheben, soweit sie die Höhe der anzusetzenden Entfernungspauschale nicht übersteigen. Fährt der Arbeitnehmer nicht mit dem eigenen Pkw, richtet sich die Höhe der pauschalierungsfähigen Zuschüsse nach den tatsächlichen Kosten und darf maximal 4.500 Euro betragen. Es können die amtlichen Kilometersätze verwendet werden (Motorrad/-roller 13 Cent/km, Moped/Mofa 8 Cent/km, Fahrrad 5 Cent/km). Eine Pauschalierung in Höhe der tatsächlichen Kosten ist für öffentliche Verkehrsmittel, Fähren, entgeltliche Sammelbeförderung, Flugstrecken sowie bei behinderten Menschen zulässig.
Rückwirkende Pauschalierung: Aufgrund der rückwirkenden Wiedereinführung der alten Entfernungspauschale ist auch eine rückwirkende Pauschalierung für in den Jahren 2007 und 2008 gezahlte Zuschüsse möglich. Das Schreiben erläutert noch einmal die Verfahrensweise, die sich gegenüber den Ende 2008 veröffentlichten Vorgaben nicht geändert hat.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.