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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Diskutiert wird ein schärferes Vorgehen gegen Steuersünder zwar regelmäßig in der Politik, aber passiert ist bis jetzt nur wenig. Der Grund dafür ist klar: Ohne die Aussicht auf Straffreiheit hat der Fiskus nur wenig Hoffnung, auch nur einen reuigen Sünder zu einer lohnenden Beichte zu bewegen. Außerdem bietet das Gesetz dem Staat schon reichlich Handhabe, um gegen Steuersünder vorzugehen - immerhin liegt die Höchststrafe für Steuerhinterziehung bei 10 Jahren Haft.
Nachdem der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit bereits die Vorgaben für die Strafzumessung verschärft hat - ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro ist eine Haftstrafe jetzt kaum noch vermeidbar - zieht er nun erneut die Zügel an: Eine Selbstanzeige hat ab sofort nur dann strafbefreiende Wirkung, wenn der Steuersünder wieder komplett in die Steuerehrlichkeit zurückkehrt. Es genügt also nicht, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten reinen Tisch machen. Die sogenannte Teilselbstanzeige ist damit passe.
Ist die Steuerhinterziehung erst einmal entdeckt, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr in Betracht. Auch diese Vorschrift interpretiert der Bundesgerichtshof jetzt schärfer: Stehen die Steuerfahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, ist die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige versperrt. Das gilt dann auch für andere Sachverhalte, die nicht Anlass für die Durchsuchung sind, sondern damit allenfalls in sachlichem Zusammenhang stehen.
Wie relevant diese Änderung der Rechtsprechung für viele Kapitalanleger ist, zeigen zwei Daten. Zum einen hat die Berichterstattung über den Ankauf von Daten geheimer Schweizer Bankkonten zu einem regelrechten Boom von Selbstanzeigen geführt: Seit Anfang des Jahres haben sich nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft fast 20.000 Steuersünder selbst angezeigt. Das ist beinahe zehnmal so viel als sonst in einem ganzen Jahr.
Zweitens vermeldet Niedersachsens Finanzminister, man habe erfolgreich eine CD mit rund 20.000 Kontodaten angekauft. Dabei handelt es sich wohl um die Datensammlung, die ursprünglich dem Land Baden-Württemberg angeboten worden war. Da die Finanzverwaltung diese Datensammlung bereits besitzt, ist es für die Betroffenen jetzt für eine Selbstanzeige zu spät: Seit dem 8. Juni 15:47 Uhr gelten die Steuervergehen als entdeckt.
Dass Not erfinderisch macht, zeigt unterdessen Spanien: Um die desolate Haushaltslage in den Griff zu bekommen, sollen Steuersünder im Tausch für die Straffreiheit niedrig verzinste Staatsanleihen kaufen. Angesichts dessen, dass es um die öffentlichen Finanzen auch in Deutschland nicht gerade rosig bestellt ist, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Politik auch hierzulande ähnliche Vorschläge auf den Tisch legt.
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