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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Wie jedes Jahr hält auch dieser Jahresbeginn wieder zahlreiche Änderungen im Steuerrecht parat. Die weitaus meisten davon enthält das Jahressteuergesetz 2010, das am 14. Dezember 2010 in Kraft getreten ist. Einige der Änderungen gelten bereits seit diesem Termin, andere traten erst zum Jahreswechsel in Kraft. Manche Änderungen, auf die dann gesondert hingewiesen wird, gelten sogar rückwirkend auf einen noch früheren Zeitpunkt. Hier ist ein erster Überblick über die Änderungen, die Sie zum Jahreswechsel erwarten. Eine ausführlichere und nach Themengebieten geordnete Übersicht der Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie im nächsten Newsletter Anfang Januar oder schon jetzt auf unserer Homepage.
Arbeitszimmer: Rückwirkend ab 2007 sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder bis zu einer Höhe von 1.250 Euro pro Jahr abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Luftverkehrssteuer: Für alle in Deutschland beginnenden Flugreisen wird jetzt ein entfernungsabhängiger Zuschlag von 8, 25 oder 45 Euro fällig.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Jetzt gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch für die Leistungen von Gebäudereinigern an Firmen aus derselben Branche und generell für Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen.
Anti-Seeling-Regelung: Für ein zum Teil betrieblich und privat genutztes Gebäude ist ab 2011 nur noch ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Im Gegenzug wird die Möglichkeit einer Vorsteuerberichtigung geschaffen, falls später eine Änderung der Nutzungsanteile erfolgt.
E-Bilanz: Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz wird verschoben auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Umsatzsteuererklärung: Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung ab 2011 gilt nun auch für die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Lohnsteuerabzug: Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 wird bis Ende 2011 verlängert. Details dazu enthielt der Mandanten-Brief 12/2010.
ElsterLohn II: Statt der UStIdNr gilt nun die Steuernummer des Arbeitgebers als voläufiger Ersatz für die Wirtschafts-Identifikationsnummern beim Abruf der Abzugsmerkmale für den elektronischen Lohnsteuerabzug.
Pflichtveranlagungen: Bisher musste jeder Arbeitnehmer, der sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließ, eine Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmer, deren Einkommen unter 10.200 Euro für Singles und 19.400 Euro für Ehegatten liegt, sind nun von dieser Pflicht befreit.
Krankenversicherung: Der Beitragssatz für die Krankenversicherung steigt 2011 um 0,6 %. Der allgemeine Satz beträgt dann 15,5 %.
Arbeitslosenversicherung: Auch hier steigt der Beitragssatz zum Jahreswechsel, und zwar von 2,8 % auf 3,0 %.
Insolvenzgeldumlage: Weil aus 2010 noch genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, beträgt der Umlagesatz für 2011 0,0 %.
Handwerkerleistungen: Von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sind ab 2011 öffentlich geförderte Maßnahmen ausgenommen.
Erstattungszinsen: Die Steuerpflicht von Erstattungszinsen wird nun ausdrücklich rückwirkend für alle noch offenen Fälle festgeschrieben.
Elterngeld: Das Elterngeld wird teilweise eingeschränkt. Insbesondere sinkt die Ersatzquote von 67 % auf 65 % ab einem Einkommen von 1.200 Euro.
Versorgungsausgleich: Ausgleichszahlungen sind nur noch dann abzugsfähig, wenn der Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig ist oder diese in einem anderen EU/EWR-Staat versteuert. Ist der Sonderausgabenabzug möglich, muss der Empfänger die Zahlung auch dann versteuern, wenn sich der Abzug nicht ausgewirkt hat. Dafür kann nun auch ein Ausgleich in Form von Kapitalzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Lebenspartner: Bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer wird ein eingetragener Lebenspartner nun einem Ehepartner gleichgestellt. Bei der Erbschaftsteuer gilt dies nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend ab der Einführung der Lebenspartnerschaft.
Ehrenamtliche Betreuer: Aufwendungsentschädigungen für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer oder Pfleger sind jetzt bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei statt nur bis zu einem Freibetrag von 500 Euro.
Eingelegte Wirtschaftsgüter: Die Grundlage für die AfA auf eingelegte Wirtschaftsgüter, die vorher zur Erzielung von Überschusseinkünften im Privatvermögen gedient haben, ist zukünftig der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut eingelegt wird, abzüglich der bereits vorgenommenen AfA.
Insolvenzverfahren: Mehrere Änderungen der Insolvenzordnung stärken den Fiskus als Gläubiger. So gelten Steuerschulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, jetzt als Masseverbindlichkeit.
Freistellungsaufträge: Ab dem 1. Januar müssen alle neuen Freistellungsaufträge die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer enthalten. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben bis Ende 2015 gültig.
Kirchensteuer: Die im Rahmen der Abgeltungsteuer erhobene Kirchsteuer ist künftig nicht mehr als Sonderausgabe abziehbar.
Halb-/Teilabzugsverbot: Mehrfach hat der Bundesfinanzhof den vollen Abzug der Liquidationsverluste aus Beteiligungen zugelassen, sofern aus der Beteiligung keine Einnahmen entstanden sind. Nun wurde die Verwaltungsauffassung gesetzlich verankert, nach der für die Anwendung des Halb- oder Teilabzugsverbots die Absicht zur Erzielung von Einnahmen ausreicht. Die Neuregelung gilt für alle Anteilsverkäufe ab dem 1. Januar 2011.
Veräußerungsgeschäfte: Die Veräußerung von nach dem 13. Dezember 2010 angeschafften Gegenständen des täglichen Gebrauchs ist nicht mehr steuerbar. Bisher war es möglich, Verluste aus diesen Geschäften (z.B. Gebrauchtwagenverkauf) mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
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