Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Seit 2006 gibt es die Möglichkeit, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu diffizilen Steuerfragen zu beantragen, und fast zeitgleich wurde auch eine Gebührenpflicht für solch eine verbindliche Auskunft eingeführt. Die Gebühr richtet sich dabei entweder nach dem Gegenstandswert, also der Höhe der durch die Auskunft in Frage stehenden Steuern, oder nach dem Zeitaufwand, wenn sich der Gegenstandswert nicht vernünftig ermitteln lässt.
Nach dem Gesetz beträgt der Gegenstandswert mindestens 5.000 Euro, was einer Gebühr von 121 Euro entspricht. Das ist noch ein überschaubarer Betrag, doch bei hohen Gegenstandswerten, die zum Beispiel oft bei Fragen zur Umwandlung oder Umstrukturierung von Unternehmen vorliegen, können für die Auskunft horrende Gebühren anfallen: Bis zu 91.456 Euro darf der Fiskus verlangen, wenn der Gegenstandswert bei 30 Millionen Euro oder mehr liegt. Auch bei der Gebührenbemessung nach dem Zeitaufwand bedient sich der Staat großzügig, denn hier liegt die Gebühr für die Auskunft des Finanzamts noch über der maximalen Zeitgebühr der Steuerberater.

Kein Wunder also, dass die Gebühr bei Steuerzahlern und Beratern angesichts des unüberschaubaren Steuerrechts gleichermaßen auf großen Widerstand trifft. Dennoch haben die Finanzgerichte wiederholt die Rechtmäßigkeit der Gebühr bestätigt. Nun hat sich erstmals auch der Bundesfinanzhof mit der Verfassungsmäßigkeit der Gebühr auseinandergesetzt und ist zu demselben Ergebnis gelangt: Die Gebühr diene schließlich nicht nur der Kompensation des notwendigen Verwaltungsaufwands, sondern ebenso der Abschöpfung des mit der verbindlichen Auskunft verbundenen Sondervorteils der Bindungswirkung.
Auch die Einwände, der Staat als Gesetzgeber sei selbst für das komplizierte und unsystematische Steuerrecht verantwortlich und die Finanzverwaltung profitiere von der verbindlichen Auskunft, weil sie dadurch später bei der Veranlagung Aufwand einspart, konnten den Bundesfinanzhof nicht überzeugen. Dennoch ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich auch das Bundesverfassungsgericht noch mit der Gebühr wird befassen müssen.
Einstweilen bleibt den Steuerzahlern jedoch nichts anderes übrig, als in den sauren Gebührenapfel zu beißen. Lediglich für kleinere Zweifelsfragen ist Erleichterung in Sicht: Dank des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sollen verbindliche Auskünfte des Finanzamts künftig nur noch bei einem Gegenstandswert von mehr als 10.000 Euro gebührenpflichtig sein.
Zwar haben die Bundesländer, unter deren Verantwortung die Finanzämter stehen, ihren Widerstand gegen diese Bagatellgrenze signalisiert, doch noch besteht Hoffnung, dass es bei dieser Änderung bleibt. In weniger dringenden Fällen kann es sich daher also lohnen, bis zur Verabschiedung und Verkündung des Gesetzes zu warten, denn die Bagatellgrenze, so sie denn im Gesetz bleibt, gilt dann, wenn der Antrag auf eine verbindliche Auskunft nach der Gesetzesverkündung beim Finanzamt eingeht.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.