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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält zwar nicht die umfassenden Vereinfachungen im Steuerrecht, die der Name nahelegt, aber die Bemühungen gehen offensichtlich weiter. Die Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben nämlich nach weiteren Möglichkeiten zur Steuervereinfachung gesucht und jetzt eine Liste von zehn Vorschlägen vorgelegt, die womöglich schon bald in einen Gesetzesentwurf einfließen könnten.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden um 30 bis 50 % erhöht und sollen dafür zukünftig alle krankheits- und behinderungsbedingten Aufwendungen abgelten. Ein Einzelnachweis der Kosten bleibt natürlich weiterhin möglich.
Die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung sollen nicht mehr künstlich in die Bereiche Pflege, Unterkunft und Verpflegung aufgesplittet werden müssen.
Künftig sollen nur noch Unterhaltszahlungen an Bedürftige im Inland steuerlich abgezogen werden können.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten (560 Euro), Computer (140 Euro) und sonstige Werbungskosten (300 Euro) aufgeteilt werden.
Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung sollen analog dem Sonderausgabenabzug nur noch zu zwei Dritteln und bis maximal 4.000 Euro pro Kind steuerfrei sein.
Die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro pro Monat soll gestrichen werden.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage soll in die Altersvorsorgezulage integriert werden.
Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen soll ein Sockelbetrag von 300 Euro eingeführt werden, bis zu dem Rechnungsbeträge unberücksichtigt bleiben.
Die teilweise Steuerbefreiung der Initiatorenvergütung (sog. Carried Interest) bei Private Equity-Fonds wird gestrichen.
Der Verlustabzug bei beschränkter Haftung soll vereinfacht werden, indem die entsprechende Vorschrift vom Handelsrecht entkoppelt und nur noch an die Steuerbilanz angelehnt wird.
Wann und ob diese Vorschläge überhaupt in Gesetzesform gegossen werden, ist derzeit noch völlig unklar. Da aber auch viele Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz 2011 auf eine vergleichbare Initiative zurückgehen und an der neuen Liste Länderregierungen aller Parteien beteiligt waren, besteht eine gute Chance, dass der Großteil dieser Liste im kommenden Jahr in geltendes Recht umgesetzt wird.
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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
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