Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Schon seit Monaten streiten Regierung und Opposition über verschiedene Steuergesetze, die noch in 2012 verabschiedet werden sollten. Die Themen ändern sich, aber das Spiel selbst wiederholt sich fast jedes Jahr aufs Neue mit unterschiedlicher Vehemenz. Kein Wunder also, dass es mittlerweile eine lange Tradition hat, den Großteil der Gesetzesänderungen im Steuerrecht nur wenige Tage vor dem Jahreswechsel zu beschließen.
Diesmal gibt es aber ein Novum: Der Großteil der Gesetzesänderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, wird erst im neuen Jahr beschlossen. Die Schuld kann man der engen Terminplanung geben oder den grundverschiedenen Weltanschauungen von Regierung und Opposition. Noch entscheidender war aber sicher der heraufziehende Bundestagswahlkampf und die im Januar anstehende Landtagswahl in Niedersachsen.
Am Ende hat der Kompromisswille nur für eine einzige Änderung gereicht, die zwar noch nicht endgültig verabschiedet ist, aber zumindest definitiv rückwirkend zum Jahreswechsel in Kraft treten kann: Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) wird von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8.354 Euro.
Eine lange Liste mit definitiven Änderungen zum Jahreswechsel gibt es also noch nicht. Frühestens Ende Januar wird verbindlich feststehen, was sich zum 1. Januar 2013 geändert haben wird. Einen Lichtblick gibt es immerhin: Über den Großteil der geplanten Änderungen herrscht schon Einigkeit, sodass sich die Verabschiedung der Änderungen in 2013 nicht mehr lange hinziehen sollte. Außerdem sind viele vorgesehene Änderungen nicht mit dringendem Handlungsbedarf verbunden. So ist der Stand bei den offenen Gesetzgebungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2013: Insgesamt ist das Jahressteuergesetz 2013 das wichtigste noch offene Steuergesetz. Kein anderes Gesetz enthält mehr Änderungen im Steuerrecht, und über fast alle strittigen Punkte hatten sich die Regierungskoalition und die Opposition geeinigt. Doch trotz dieser Kompromisse konnte das Gesetz nicht mehr rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden, denn über die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehepartnern wurde keine Einigung erzielt. Weil sich die Opposition entschieden hat, diesen einen Punkt, der für beide Seiten hohe Symbolkraft hat, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gegen den Willen der Regierungskoalition durchzudrücken, ist das Ergebnis ein sogenanntes unechtes Vermittlungsergebnis. Nun ist offen, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Sollten sich beide Seiten noch einigen können, wäre eine Verabschiedung im Januar möglich. Denkbar ist auch, dass einzelne Maßnahmen in ein neues Gesetz ausgelagert werden. Wer sich schon jetzt auf Erleichterungen wie die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen oder die gleitende Einführung des ELStAM-Verfahrens verlässt, die erst mit dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden, geht zwar ein Risiko ein. Das Risiko dürfte aber überschaubar sein, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass an diesen Änderungen, über die bereits Einigkeit erzielt wurde, noch einmal gerüttelt wird.
Steuerabkommen mit der Schweiz: Wenig überraschend ist die Nachricht, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz vorerst gescheitert ist. Ob es für das Abkommen noch eine Zukunft gibt, steht in den Sternen. Doch selbst wenn die Bundesregierung das Abkommen weiter verfolgt, stehen die Chancen auf eine Realisierung schlecht, denn an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern.
Abbau der kalten Progression: Beim Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde ein Minimalkompromiss erzielt. Auf Druck der Opposition wurde die Anpassung des Steuertarifs, die dem Abbau der kalten Progression dienen sollte, wieder gestrichen. Lediglich der verfassungsrechtlich zwingend notwendigen Erhöhung des Grundfreibetrages konnte sich die Opposition nicht verschließen. Damit ist die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro zum 1. Januar 2013 nicht nur die einzige Änderung, die von dem Gesetz übrig bleibt, sondern auch die einzige Änderung zum Jahreswechsel, die bereits einvernehmlich beschlossen werden konnte.
Reisekostenrecht und Unternehmensbesteuerung: Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist die zweite Erfolgsgeschichte aus der Marathonsitzung des Vermittlungsausschusses. Über alle strittigen Änderungen im Gesetz haben sich die Parteien geeinigt, und das Gesetz kann verabschiedet werden. Damit ist der Weg frei für mehrere grundlegende Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht sowie die Verdopplung des Verlustrücktrags und die Vereinfachungen bei der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags. Allerdings treten diese Änderungen erst zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Energetische Gebäudesanierung: Einen langsamen und qualvollen Tod ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gestorben. Nach 18 Monaten im Vermittlungsausschuss ist auch der letzte Anlauf zu einem Kompromiss am Widerstand der Opposition gescheitert. Regierung und Opposition haben das Gesetz jetzt beerdigt - allerdings nicht, ohne vorher noch Leichenfledderei zu betreiben. Eine Regelung aus dem Gesetz zu den steuerlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes wird nämlich umgesetzt. Weil das mit energetischer Gebäudesanierung aber nichts mehr zu tun hat, bekommt das Gesetz einen neuen Namen. Davon sind Immobilienbesitzer dann aber nicht mehr betroffen, denn die Regelung stellt lediglich sicher, dass Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden.
Das Ergebnis der Einigungsbemühungen sind also zwei verabschiedete Gesetze, zwei verworfene Gesetze und ein Jahressteuergesetz 2013, das sich in der Schwebe befindet. Sobald das Schicksal des Jahressteuergesetzes 2013 klar ist, informieren wir Sie natürlich über alle wichtigen Änderungen im endgültigen Gesetz.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.