Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Bei den beruflich veranlassten Unterkunftskosten gibt es durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts nur eher geringfügige Änderungen. In erster Linie wird die Abziehbarkeit bei einer Auswärtstätigkeit nach 48 Monaten auf den bei einer doppelten Haushaltsführung maximal abziehbaren Betrag beschränkt. Daneben gibt es noch eine Vereinfachungsregelung für die gemeinsame Nutzung einer Unterkunft mit Personen, die nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. In der folgenden Zusammenfassung der ab 1. Januar 2014 gültigen Regeln findet sich also auch Vieles, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits gewohnt sind.
Unterkunftskosten: Unterkunfts- oder Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft. Dazu zählen neben den Kosten für ein Hotelzimmer oder der Miete für ein möbliertes Zimmer oder eine Wohnung auch die Nebenleistungen, zum Beispiel eine Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe sowie bei Auslandsübernachtungen die Kreditkartengebühr für Zahlungen in einer Fremdwährung.
Werbungskostenabzug: Beim Werbungskostenabzug können lediglich die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten und keine Pauschalen berücksichtigt werden.
Erstattung durch den Arbeitgeber: Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber die nachgewiesenen Übernachtungskosten oder ohne Einzelnachweis einen Pauschbetrag von 20 Euro steuerfrei erstatten. Bei Übernachtungen im Ausland gelten die bisherigen Regeln unverändert weiter.
Gemischte Veranlassung: Erledigt der Arbeitnehmer während der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit auch private Angelegenheiten in einem mehr als geringfügigen Umfang, sind die Unterkunftskosten entsprechend in beruflich veranlasste und privat veranlasste Aufwendungen aufzuteilen. Ist das auch durch eine Schätzung nicht möglich, sind die gesamten Aufwendungen steuerlich nicht abziehbar.
Pauschalpreise mit Verpflegung: Kosten für Mahlzeiten gehören zu den Verpflegungsmehraufwendungen. Enthalten die Belege daher nur einen Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung, und lässt sich der Preis für die reine Verpflegung nicht feststellen, ist der Gesamtpreis entsprechend zu kürzen, um die reinen Übernachtungskosten zu bestimmen. Für ein Frühstück sind dabei 20 % und für Mittag- und Abendessen je 40 % der für den Unterkunftsort maßgebenden Verpflegungspauschale vom Gesamtpreis abzuziehen. Im Inland sind das 4,80 Euro für ein Frühstück und je 9,60 Euro für Mittag- und Abendessen.
Angemessenheit: Für Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit ist lediglich die berufliche Veranlassung zu prüfen, nicht aber die Angemessenheit der Unterkunft (bestimmte Hotelkategorie oder Größe der Unterkunft).
Eigene Wohnung: Ist die Unterkunft am auswärtigen Tätigkeitsort die einzige Wohnung oder Unterkunft des Arbeitnehmers, liegt kein beruflich veranlasster Mehraufwand vor. Die Anerkennung von Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit erfordert nämlich, dass der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt in einer anderen Wohnung hat. Dort muss aber nicht zwingend ein eigener Hausstand des Arbeitnehmers bestehen. Anders als bei der doppelten Haushaltsführung wird hier also nicht vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer eine Wohnung aus eigenem Recht oder als Mieter innehat und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung leistet. Es genügt, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise im Haushalt der Eltern ein Zimmer bewohnt.
Gemeinsame Nutzung: Fallen höhere Übernachtungskosten an, weil der Arbeitnehmer eine Unterkunft gemeinsam mit Personen nutzt, die nicht für denselben Arbeitgeber tätig sind, können nur die Aufwendungen angesetzt werden, die bei alleiniger Nutzung durch den Arbeitnehmer angefallen wären. Nicht abziehbar sind also Mehrkosten, die aufgrund der Mitnutzung der Unterkunft durch eine Begleitperson entstehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Kosten gleichmäßig auf alle Personen aufgeteilt werden müssen, denn für ein Mehrbettzimmer können die Aufwendungen angesetzt werden, die bei Inanspruchnahme eines Einzelzimmers im selben Haus entstanden wären.
Längerfristige Auswärtstätigkeit: Bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit im Inland können nach 48 Monaten für die Unterkunft höchstens noch 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Das gilt auch für Hotelübernachtungen. Bei Übernachtungen im Ausland gelten die bisherigen Regeln unverändert weiter. Die Höchstgrenze von 1.000 Euro gilt hier nicht. Außerdem gilt grundsätzlich die Einschränkung, dass eine berufliche Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nur vorliegt, wenn der Arbeitnehmer dort mindestens an drei Tagen in der Woche tätig wird. Die 48-Monatsfrist beginnt daher nicht, solange die auswärtige Tätigkeitsstätte nur an maximal zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird. Umgekehrt führt eine Unterbrechung von weniger als sechs Monaten nicht zu einem Neubeginn der 48-Monatsfrist. Für die Prüfung der 48-Monatsfrist kommt es nicht auf Prognosen, sondern auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt an. Die Prüfung des Unterbrechungszeitraums und des Ablaufs der 48-Monatsfrist erfolgt daher stets im Nachhinein.
Vereinfachungsregelung: Für den Beginn der 48-Monatsfrist ist der Beginn der längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte im Inland entscheidend. Das gilt auch, wenn der Beginn vor dem 1. Januar 2014 liegt. Zur Vereinfachung können die Übernachtungskosten erst ab dem ersten vollen Kalendermonat nach Ablauf der 48-Monatsfrist auf 1.000 Euro begrenzt werden. Endet die 48-Monatsfrist also Mitte eines Monats, können die Kosten auch für den Rest des Monats noch in voller Höhe berücksichtigt werden.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.