Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Wie Einkünfte und Werbungskosten bei Grundstücksgemeinschaften auf die Eigentümer zu verteilen sind, erklärt die Oberfinanzdirektion Frankfurt in einer aktualisierten Verwaltungsanweisung. Die Regeln sind vor allem bei der Vermietung unter nahen Angehörigen zu beachten, damit das Finanzamt nicht einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch unterstellen kann. Wie immer gilt im Zweifelsfall, dass eine Vereinbarung einem Fremdvergleich standhalten muss. Folgende Regeln müssen die Eigentümer demnach beachten:
Einkünftezuordnung: Einnahmen sind den Miteigentümern grundsätzlich im Verhältnis ihrer Anteile zuzurechnen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Miteigentümer eine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen haben, für die wirtschaftlich vernünftige, grundstücksbezogene Gründe vorliegen.
Werbungskostenverteilung: Aufwendungen, die zwar durch die Beteiligung veranlasst, aber aus eigenem originären Interesse von einem Eigentümer allein getragen werden, sind als Sonderwerbungskosten allein dem betreffenden Miteigentümer zuzurechnen. Das betrifft zum Beispiel Finanzierungskosten für den Erwerb der Beteiligung. Andere Aufwendungen, die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft insgesamt betreffen, sind in die Einkünfteermittlung der Gemeinschaft einzubeziehen und entsprechend dem Miteigentumsanteil sämtlichen Miteigentümern zuzurechnen, auch wenn sie von einem Miteigentümer aus Eigenmitteln beglichen wurden. Die Eigentümer können vorab eine abweichende Aufteilung vereinbaren, aber mit denselben Einschränkungen wie bei der Einkünftezuordnung.
Eigennutzung: Werden Räumlichkeiten von einem Miteigentümer oder dessen Ehegatten entgeltlich genutzt, dann wird das Mietverhältnis steuerlich nicht anerkannt, soweit die überlassene Fläche seinem Miteigentumsanteil entspricht. Nur wenn die überlassene Fläche den Miteigentumsanteil übersteigt, ist eine anteilige Anerkennung möglich. Erfolgt die Überlassung unentgeltlich und liegt über dem Miteigentumsanteil, kann dies zu einem anteiligen Ausschluss des Werbungskostenabzugs führen.
Fremdvermietung neben Eigennutzung: Bei einer Fremdvermietung ist zu prüfen, wer die entsprechenden Einkünfte erzielt. Vermieten die Miteigentümer die Immobilie gemeinsam, haben sie auch gemeinschaftliche Einkünfte. Schließt dagegen nur ein Miteigentümer den Mietvertrag über eine Wohnung ab, erzielt auch nur er allein die Einkünfte aus dem Mietverhältnis. Erfolgt neben einer gemeinschaftlichen Fremdvermietung auch eine Eigennutzung durch einzelne Miteigentümer, ist die Fremdvermietung trotzdem anteilig allen Miteigentümern zuzurechnen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Miteigentümer andere Wohnungen selbst nutzen.
Die Vorgaben der Finanzverwaltung sind nicht übermäßig umfangreich, aber bei verzwickten Fallgestaltungen kann es trotzdem schnell zu Unklarheiten kommen. Die Oberfinanzdirektion hat die Vorgaben daher um zahlreiche Beispiele ergänzt, die die praktische Anwendung in den unterschiedlichsten Fällen illustrieren.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.