Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition unter anderem eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung vereinbart. Dieses Vorhaben hat die Koalition nun in Angriff genommen und will das Gesetzgebungsverfahren dazu schon bis Mitte des Jahres abgeschlossen haben. Auch wenn die Reform vor allem für Anleger eine deutliche Vereinfachung bringen soll, ist die Materie zumindest auf Ebene der Investmentfonds äußerst komplex, und weil in- wie ausländische Fonds betroffen sind, spielt auch EU-Recht eine Rolle bei der Reform. Die Komplexität wird am Umfang des Gesetzentwurfs deutlich, der immerhin 148 Seiten stark ist.
Der Zeitplan ist daher zwar ambitioniert, es bleibt aber auch Spielraum für Verzögerungen, denn die neuen Regelungen sollen erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf im Februar beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet, der Anfang Mai im Finanzausschuss eine Expertenanhörung zu dem Gesetz durchgeführt hat.
Hier ist ein erster Überblick über einige wesentliche Änderungen im Rahmen der Investmentsteuerreform. Bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, sind diese Punkte aber mit Vorsicht zu genießen, da sowohl Änderungswünsche des Bundesrats als auch erst im Rahmen der parlamentarischen Anhörungen erkannte Probleme noch zu deutlichen Änderungen führen können.
Vereinfachung für Anleger: Während Anleger bisher bis zu 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen berücksichtigen müssen, reichen künftig 4 Kennzahlen für die Steuererklärung aus, nämlich die Höhe der Ausschüttung, der Wert des Fondsanteils am Jahresanfang und am Jahresende sowie die Art des Fonds (Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds oder sonstiger Fonds).
Besteuerungssystem: Bisher werden Kapitalerträge erst auf der Ebene des Anlegers besteuert. Inländische Fonds erhalten daher Dividenden steuerfrei. Dividendenzahlungen an ausländische Fonds lösen dagegen Kapitalertragsteuer aus, was neben einer komplexeren Besteuerung aus Anlegersicht und einer Wettbewerbsverzerrung auch ein erhebliches EU-rechtliches Risiko für den deutschen Fiskus bedeutet. In erster Linie sieht der Gesetzentwurf daher vor, ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher und leichter administrierbar ist. Das bisherige Besteuerungssystem wird nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen.
Publikumsfonds: Künftig gilt für inländische und ausländische Investmentfonds unterschiedslos auf Fondsebene eine Körperschaftsteuer von 15 %, soweit Deutschland für die jeweiligen Einkünfte ein Besteuerungsrecht zusteht. Ausnahmen davon gibt es bei gemeinnützigen Anlegern (Stiftungen und Kirchen) sowie für Fonds, die Anteile für zertifizierte Altersvorsorgeverträge halten (Riester- und Rürup-Rente). Damit es beim Anleger zu keiner Doppelbesteuerung kommt, wird die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene sowie die fehlende Anrechnungsmöglichkeit für ausländische Steuern durch eine Teilfreistellung von Ausschüttungen kompensiert. Für Privatanleger sollen bei Aktienfonds 30 % der Ausschüttungen steuerfrei sein, bei Immobilienfonds 60 % oder sogar 80 % bei vorwiegend ausländischen Immobilien, und bei Mischfonds mit geringerem Aktienanteil 15 %. Für Fondsanteile im Betriebsvermögen gibt es teilweise deutlich höhere Freistellungssätze.
Bestandsschutz: Veräußerungsgewinne aus Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, waren bisher grundsätzlich steuerfrei. Diese Steuerfreiheit wird nun zeitlich so eingeschränkt, dass nur noch Wertveränderungen steuerfrei sind, die bis zum 31. Dezember 2017 entstehen. Wertveränderungen, die ab dem 1. Januar 2018 entstehen, sind dagegen steuerpflichtig, soweit der Gewinn aus dem Verkauf von Altanteilen mehr als 100.000 Euro beträgt. Für Kleinanleger bedeutet das faktisch weiterhin einen zeitlich unbegrenzten Bestandsschutz.
Streubesitz-Verkäufe: Es ist eine alte Forderung der Länder, neben der bereits eingeführten Steuerpflicht für Streubesitzdividenden auch Veräußerungsgewinne zu besteuern. Ursprünglich sollte mit dem Gesetz daher für Unternehmen eine Steuerpflicht für Gewinne aus dem Verkauf von Streubesitzanteilen (Beteiligung unter 10 %) eingeführt werden. Die Bundesregierung ist aber gegen eine solche Besteuerung, um die Finanzierung von Existenzgründern und jungen Firmen nicht zu gefährden. Das Vorhaben ist deshalb wieder aus dem Gesetz gestrichen worden. Der Bundesrat drängt jedoch weiterhin auf die Wiederaufnahme der Streubesitzbesteuerung, auch um Steuergestaltungen einen Riegel vorzuschieben.
Cum/Cum-Geschäfte: Zu den Steuergestaltungen, die unterbunden werden sollen, gehören die Cum/Cum-Geschäfte (nicht zu verwechseln mit Dividendenstripping, das auch als Cum/Ex-Geschäft bekannt ist). Damit können Steuerausländer und inländische Körperschaften durch den Verkauf von Aktien vor dem Dividendenstichtag die Besteuerung vermeiden. Zwar werden die Dividenden beim Käufer besteuert, der Verlust aus dem Verkauf der Aktie nach dem ausschüttungsbedingten Kursrückgang kann aber mit der erzielten Dividende verrechnet werden, sodass die einbehaltene Kapitalertragsteuer an den Käufer erstattet werden muss. Der Käufer verkauft die Aktien nach dem Kursrückgang wieder an den ursprünglichen Eigentümer und beide teilen sich die Steuerersparnis. Dieses Steuersparmodell soll durch einen Mindesthaltezeitraum von 45 Tagen innerhalb von 91 Tagen rund um den Dividendentermin ausgehebelt werden. Allerdings wird dieser Plan heftig kritisiert, denn er verhindert nicht alle Steuergestaltungen mit Cum/Cum-Geschäften, schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten und belastet Unternehmen mit berechtigten wirtschaftlichen Gründen für einen kurzfristigen Aktienbesitz. Kleinanleger immerhin bleiben verschont, denn die Mindesthaltedauer gilt nur bei Dividendenerträgen von mehr als 20.000 Euro jährlich. Allerdings soll die Änderung im Gegensatz zu den sonstigen Regelungen der Investmentsteuerreform schon rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.