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AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Für Kapitalanleger gibt es dieses Jahr nur eine wirklich weitreichende Änderung, aber die hat es in sich. Denn Banken in anderen Ländern melden ab diesem Jahr die Guthaben und Kapitalerträge deutscher Anleger an den Fiskus. Weil es dadurch kaum noch möglich ist, Sparkonten und Zinserträge vor dem Finanzamt zu verbergen, gibt es bereits Forderungen aus der Politik, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder mit dem regulären Steuersatz zu besteuern.
Informationsaustausch: Zum 1. Januar 2017 ist der internationale Informationsaustausch über Auslandskonten gestartet. Ausländische Banken melden dabei die im Jahr 2016 erzielten Kapitalerträge einschließlich möglicher Verkaufserlöse oder Einlösungsgewinne sowie den Konto- oder Depotstand am 31. Dezember 2016 an den deutschen Fiskus. An diesem Datenaustausch sind bereits mehr als 50 Staaten beteiligt. Einige Länder - darunter die Schweiz - starten jedoch erst 2018 mit der Datenübermittlung.
Spekulationsgeschäfte: Bei privaten Veräußerungsgeschäften wird eine Lücke im Steuerrecht gestopft. Steuerpflichtig sind nun auch Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Verkauf des Wirtschaftsguts vor dem Erwerb liegt (Leerverkauf). Bis zur Einführung der Abgeltungsteuer gab es eine entsprechende Regelung, die dann aber gestrichen und jetzt wieder ins Gesetz aufgenommen wurde. Die Änderung gilt für Veräußerungsgeschäfte, für die der zugrundeliegende Vertrag nach dem 23. Dezember 2016 geschlossen wurde.
Beteiligungserträge: Für die Erträge aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist auf Antrag auch eine Besteuerung nach dem normalen Tarif statt mit der Abgeltungsteuer möglich, was im Einzelfall günstiger sein kann. Voraussetzung ist aber, dass die Beteiligung mindestens 25 % beträgt oder - wenn der Anteilseigner beruflich für die Gesellschaft tätig ist - mindestens 1 %. Nun genügt bei einer Beteiligung unter 25 % nicht mehr allein eine berufliche Tätigkeit, der Anteilseigner muss auch maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft nehmen können. Diese Änderung hebelt ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus, der einer mit 5 % an der Gesellschaft beteiligten Assistentin der Geschäftsleitung den niedrigeren tariflichen Steuersatz zugesprochen hatte.
Steuerbescheinigungen: Bisher mussten Banken eine Steuerbescheinigung auf Papier ausdrucken und an ihre Kunden versenden. Jetzt ist auch eine elektronische Übermittlung der Steuerbescheinigung durch die Bank zulässig. Auf Wunsch des Kunden muss die Bescheinigung aber weiter auf Papier ausgestellt und zugeschickt werden.
Cum/Cum Treaty Shopping: Mit der Reform der Investmentbesteuerung, die 2018 in Kraft treten wird, wurde bereits eine rückwirkende Änderung in Kraft gesetzt, die viele Cum/Cum-Geschäfte aushebelt. Diese Änderung wird ab 2017 durch eine zweite Regelung ergänzt, die das sogenannte Cum/Cum Treaty Shopping verhindern soll, bei dem sich die Empfänger von Dividendenzahlungen aus Deutschland über Doppelbesteuerungsabkommen einen niedrigeren Quellensteuersatz verschaffen. Die Regelung sieht ebenfalls eine Mindesthaltedauer von 91 Tagen rund um den Dividendenstichtag sowie die Tragung eines Wertänderungsrisikos vor. Anzuwenden ist sie bei einem Quellensteuersatz von unter 15 % auf Streubesitzdividenden.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
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