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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Im letzten Jahr setzten die Umtauschkurse für Bitcoin und andere Kryptowährungen zu stetig neuen Höhenflügen an, was noch mehr Spekulanten auf den Plan rief und die Kurse weiter steigen ließ. Zwar ist der Bitcoin-Hype nach mehreren, teils deutlichen Kurskorrekturen wieder etwas verflogen, aber virtuelle Währungen haben sich dank der vielen Medienberichte inzwischen einen festen Platz im Bewusstsein der Menschen erobert.
Dass Kryptowährungen im täglichen Leben angekommen sind, beweist aber vor allem der Umstand, dass sich inzwischen auch der Fiskus für alles rund um Bitcoin & Co. interessiert. Sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Umsatzsteuer hält das Finanzamt in bestimmten Fällen die Hand auf. Was dabei genau zu beachten ist, hat das Bundesfinanzministerium beantwortet.
Zwar bezieht sich das Ministerium explizit auf Bitcoins, sagt aber, dass auch andere virtuelle Währungen den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt werden. Das gilt zumindest dann, wenn diese Währungen von den Beteiligten als alternatives Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Ausgenommen ist allerdings virtuelles Spielgeld (Ingame-Währungen, insbesondere in Onlinespielen), da dieses kein Zahlungsmittel im steuerlichen Sinn darstellt.
Umtausch: Der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsatzsteuerfrei. Bei der Einkommensteuer gilt der Umtausch dagegen als privates Veräußerungsgeschäft, bei dem Kursgewinne steuerpflichtig sind, wenn der Rücktausch innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt. Im Gegenzug können Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen ist dagegen nicht möglich.
Zahlung: Die Verwendung von Bitcoin ist umsatzsteuerlich konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Abgabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht umsatzsteuerbar. Bei Zahlung mit Bitcoin bestimmt sich das Entgelt beim Leistenden grundsätzlich nach dem aktuellen Gegenwert der Bitcoin in der Währung des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erfolgt.
Mining: Das Mining neuer Bitcoins unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Das gilt sowohl für die Schaffung neuer Bitcoins als auch für eine mögliche Transaktionsgebühr, die der Miner erhält. Wer sich nur gelegentlich am Mining beteiligt, kann den Ertrag als Einkünfte aus sonstigen Leistungen behandeln, die erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig sind. Ansonsten ist das Mining aber eine gewerbliche Tätigkeit, die voll einkommensteuerpflichtig ist, sofern die Betriebsstätte, also der Ort, an dem das Mining erfolgt, in Deutschland liegt. Die Kosten für das Mining der Bitcoins sind dafür als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Plattformen: Sofern vom Anbieter einer für Transaktionen mit Bitcoin notwendigen Plattform (Wallet, Umtauschbörse) Gebühren erhoben werden, sind diese umsatzsteuerpflichtig.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
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Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
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Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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