Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
In den meisten Fällen ist die 1 %-Regelung deutlich weniger aufwendig als die Führung eines Fahrtenbuchs, oft aber gleichzeitig steuerlich ungünstiger. Ob mehr Bequemlichkeit oder weniger Steuern für den Firmenwagen die attraktivere Alternative ist, muss jeder selbst entscheiden. Doch auch ohne die Pflicht zum ordnungsgemäßen Fahrtenbuch kann die 1 %-Regelung ihre Tücken haben und bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Die Finanzverwaltung hat Vorgaben für die steuerliche Handhabung der 1 %-Regelung im Normal- und im Sonderfall entwickelt.
Dienstfahrten von/zur Wohnung: Wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen ausschließlich an den Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nutzen darf, an denen er möglicherweise dienstliche Fahrten von der Wohnung aus antritt oder an der Wohnung beendet (Bereitschaftsdienst etc.), ist kein geldwerter Vorteil aus dem Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen.
Gelegentliche Überlassung: Der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung und der 0,03 %-Regelung ist auch dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen nur gelegentlich nutzen kann. Die Monatsbeträge brauchen jedoch nicht angesetzt zu werden für volle Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer kein Firmenwagen zur Verfügung steht, oder wenn dem Arbeitnehmer der Firmenwagen aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich für nicht mehr als fünf Kalendertage im Monat überlassen wird. In diesem Fall ist der geldwerte Vorteil für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte je Fahrtkilometer mit 0,001 % des Listenpreises zu bewerten. Zum Nachweis der Fahrstrecke müssen die Kilometerstände festgehalten werden.
Park & Ride: Setzt der Arbeitnehmer den Dienstwagen auf den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder bei Familienheimfahrten nur für eine Teilstrecke ein, weil er regelmäßig die andere Teilstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt, so ist der Ermittlung des geldwerten Vorteils dennoch die gesamte Entfernung zugrunde zu legen, es sei denn, der Arbeitgeber stellt den Dienstwagen nur für diese Teilstrecke zur Verfügung oder der Arbeitnehmer erbringt für die restliche Teilstrecke einen Nachweis über die Benutzung eines anderen Verkehrsmittels, z. B. ein Monats- oder Jahresticket.
Nutzungsverbot: Spricht der Arbeitgeber ein Verbot für die Nutzung des Firmenwagens zu Privatfahrten aus, ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn das Nutzungsverbot durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird. Den gleichen Zweck erfüllt ein mit Wirkung für die Zukunft erklärter schriftlicher Verzicht des Arbeitnehmers auf die Nutzung, wenn aus außersteuerlichen Gründen ein Nutzungsverbot des Arbeitgebers nicht in Betracht kommt und der Nutzungsverzicht dokumentiert wird. Die Unterlagen oder Nutzungsverzichtserklärung muss der Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufbewahren. Die unbefugte Privatnutzung eines Firmenwagens ist noch kein Arbeitslohn. Arbeitslohn liegt erst dann vor, wenn der Arbeitgeber zu erkennen gibt, dass er seine Schadenersatzforderung gegenüber dem Arbeitnehmer nicht geltend machen wird.
Überlassung an mehrere Arbeitnehmer: Wird ein Firmenwagen mehreren Arbeitnehmern überlassen, dann ist der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung von 1 % des Listenpreises pro Monat auf die Nutzer aufzuteilen. Der pauschale Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist bei jedem Arbeitnehmer mit 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer zu ermitteln und durch die Zahl der Nutzer zu teilen. Jeder Nutzer kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung zur Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte übergehen.
Mehrere Fahrzeuge: Kann ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenwagen nutzen, ist für jedes Fahrzeug der geldwerte Vorteil für Privatfahrten mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen, auch wenn ein Wechselkennzeichen verwendet wird. Ist die Nutzung der Firmenwagen durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörende Personen so gut wie ausgeschlossen, ist für den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung lediglich der Listenpreis des überwiegend genutzten Firmenwagens anzusetzen. Bei Anwendung der 0,03 %-Regelung ist dem geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Listenpreis des überwiegend für diese Fahrten genutzten Autos zugrunde zu legen.
Fahrzeugpool: Steht den Arbeitnehmern ein Pool von Fahrzeugen zur Verfügung, ist der geldwerte Vorteil für Privatfahrten mit 1 % der Listenpreise aller Fahrzeuge geteilt durch die Zahl der Nutzer anzusetzen. Analog ist bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu verfahren. Jeder Nutzer kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung zur Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten übergehen.
Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel im Laufe eines Kalendermonats ist der Listenpreis des überwiegend zur Verfügung gestellten Fahrzeugs zugrunde zu legen.
Listenpreis: Eine in den Listenpreis einzubeziehende Sonderausstattung liegt nur vor, wenn das Auto bereits werkseitig damit ausgestattet ist. Nachträglich eingebaute unselbständige Ausstattungsmerkmale sind durch die 1 %-Regelung abgegolten und können nicht getrennt bewertet werden. Für die 1 %-Regelung ist auch bei reimportierten Autos der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgebend.
Kostendeckelung: Der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung kann die dem Arbeitgeber für den Firmenwagen insgesamt entstandenen Kosten übersteigen. Wird dies im Einzelfall nachgewiesen, ist der geldwerte Vorteil höchstens mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.