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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Das Familienentlastungsgesetz enthält neben der turnusmäßigen Anpassung des steuerfreien Existenzminimums an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten auch den ersten Teil der von der Großen Koalition vereinbarten Erhöhung des Kindergelds um 25 Euro pro Monat und Kind in dieser Legislaturperiode. Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden Euro starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen treten überwiegend 2019 in Kraft.
Kindergeld: Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es beträgt dann 204 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für jedes weitere Kind.
Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird 2019 für jeden Elternteil um jeweils 96 Euro auf 2.490 Euro (insgesamt also um 192 Euro auf 4.980 Euro) erhöht. Die steuerliche Entlastungswirkung der Erhöhung entspricht dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung (60 Euro). Für 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut pro Elternteil um 96 Euro auf dann 2.586 Euro erhöht, insgesamt also auf dann 5.172 Euro.

Grundfreibetrag: Aufgrund des letzten Existenzminimumberichts wird der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) angepasst. Für 2019 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 9.168 Euro, und 2020 beträgt der Anstieg weitere 240 Euro auf dann 9.408 Euro. Die gleiche Anhebung gilt auch beim Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen.
Kalte Progression: Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen, wird für die Jahre 2019 und 2020 der Effekt der "kalten Progression" ausgeglichen. Dazu werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die Inflationsrate des Vorjahres verschoben - das entspricht einer Anhebung der Eckwerte um 1,84 % für 2019 und 1,95 % für 2020.
In Relation zu den zu zahlenden Steuern profitieren untere und mittlere Einkommen stärker von den Änderungen. Beispielsweise zahlt eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im Jahr 2019 rund 9 % (251 Euro) und 2020 über 20 % (530 Euro) weniger Steuern. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro erhöht sich die Steuerersparnis auf 380 Euro (< 2 %) in 2019 und 787 Euro (4 %) in 2020.
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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
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