Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2018 enthält zwar viele Änderungen im Steuerrecht, ist aber nur nach einer dieser Änderungen benannt: Mit dem "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" wurde eine neue Aufzeichnungspflicht samt Haftungsregelung für die Betreiber elektronischer Marktplätze eingeführt. Die neue Aufzeichnungspflicht wird zwar erst im Lauf des Jahres 2019 wirksam, das Bundesfinanzministerium hat aber erfreulicherweise schon jetzt, also rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Vorgaben, Details dazu geregelt.
Betroffen von der Änderung sind zwar in erster Linie die Betreiber elektronischer Marktplätze, doch letztlich wirkt sie sich auch auf alle Händler aus, die über Amazon & Co. ihre Waren verkaufen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass die Marktplatzbetreiber sich von den Verkäufern eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung vorlegen lassen können, um vor der Haftung für Umsatzsteuerausfälle sicher zu sein. Es ist daher davon auszugehen, dass die Betreiber der großen Verkaufsplattformen schon bald alle Anbieter dazu auffordern, eine solche Bescheinigung vorzulegen, um weiter über die Plattform verkaufen zu können.
Wer Waren oder sonstige Leistungen auf Handelsplattformen wie Amazon und eBay verkauft, lässt sich deshalb am besten schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung vom Finanzamt ausstellen, um diese bei der zu erwartenden Anforderung durch den Plattformbetreiber zur Hand zu haben. Den Vordruck für das Antragsformular hat das Bundesfinanzministerium bereits im Dezember 2018 veröffentlicht. Für den Antrag ist das Formular nicht zwingend vorgeschrieben, solange im Antrag alle vorgesehenen Angaben enthalten sind. Ein Antrag per E-Mail ans Finanzamt ist daher ebenfalls möglich.
Mittelfristig soll das Bescheinigungsverfahren komplett elektronisch abgewickelt werden. Bis ein entsprechendes Verfahren eingerichtet ist, stellt das Finanzamt die Bescheinigung übergangsweise in Papierform aus. Diese Bescheinigung ist dann längstens bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Unabhängig davon, auf wie vielen Handelsplattformen der Unternehmer seine Waren anbietet, erhält er nur eine Bescheinigung. Diese kann er dann zur Weiterleitung an die Plattformbetreiber in ein elektronisches Format konvertieren (Scan, Foto etc.).
Falls die Bescheinigung verloren gehen sollte, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Auch für den Fall, dass sich bestimmte Daten ändern (neue Anschrift nach einem Umzug), stellt das Finanzamt auf Antrag eine neue Bescheinigung aus. Hat der Plattformbetreiber begründete Zweifel an der Echtheit einer vorgelegten Bescheinigung, muss ihm das Finanzamt auf Anfrage Auskunft über die Gültigkeit der Bescheinigung erteilen.
Auch Kleinunternehmer erhalten auf Antrag eine Bescheinigung vom Finanzamt. Eine Bescheinigung ist nur dann entbehrlich, wenn der Unternehmer im Inland keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausführt, also z. B. seine Waren aus einem Nicht-EU-Staat liefert. Im Einzelnen muss der Marktplatzbetreiber für alle Umsätze, bei denen die Warenbewegung im Inland beginnt oder endet, folgende Angaben aufzeichnen:
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des liefernden Unternehmers unter der dieser im Inland steuerlich erfasst ist oder die er im Antrag auf steuerliche Erfassung angegeben hat
die dem Unternehmer vom zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer
soweit vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.)
Beginn und Enddatum der Gültigkeit der vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des Unternehmers
vollständige Anschriften des Orts, an dem die Warenbewegung beginnt, und des Bestimmungsorts gemäßt den Vorgaben des Umsatzsteuerrechts
umsatzsteuerlicher Zeitpunkt des Umsatzes (in der Regel Beginn der Warenbewegung, also das Versanddatum)
Höhe des Umsatzes, also das Entgelt abzüglich Rabatten, Skonti etc.
Auch wenn sich der Anbieter auf dem Marktplatz nicht als Unternehmer, sondern als Privatanbieter angemeldet hat, muss der Plattformbetreiber diese Daten aufzeichnen. Statt der Steuernummer muss er in diesem Fall das Geburtsdatum des Anbieters erfassen. Alle Daten müssen für 10 Jahre gespeichert werden.
Nach den Vorgaben des Finanzministeriums haftet der Plattformbetreiber für Umsatzsteuerausfälle auch dann, wenn er hätte erkennen müssen, dass eine Registrierung als Nichtunternehmer zu Unrecht erfolgt ist. Davon sollen die Betreiber ausgehen, wenn der Verkäufer einen jährlichen Umsatz von 17.500 Euro (Kleinunternehmerschwelle) überschreitet.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.