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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Der Rat der Europäischen Union hatte 2018 die Amtshilferichtlinie wesentlich erweitert. Ab 2020 sollen die Mitgliedstaaten sich gegenseitig intensiver über Geschäfte informieren, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben. Die dazu notwendigen Gesetzesänderungen mussten bis Ende 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden, wozu Bundestag und Bundesrat vor dem Jahreswechsel das "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" verabschiedet haben.
Ziel des Gesetzes ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zu identifizieren und zu verringern, um das Steueraufkommen aus wirtschaftlichen Betätigungen zu erhalten. Die Mitgliedstaaten der EU wollen ihre Steuerbemessungsgrundlagen davor schützen, dass Gewinne durch Steuergestaltungen in Länder verlagert werden, die niedrig oder gar nicht besteuern. Weil die Steuergestaltungen immer ausgefeilter werden und sich häufig die höhere Mobilität von Kapital und immateriellen Werten zunutze machen, sieht die EU als einzige zuverlässige Lösung eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Dem Fiskus wird damit die Möglichkeit gegeben, die Gestaltung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und Gesetzeslücken zu schließen oder gesetzgeberische Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Primär richtet sich das neue Gesetz gegen die Praktiken multinationaler Konzerne, die sich besonders leicht solche Gestaltungen zu Nutze machen können. Das Gesetz sieht aber keine Einschränkung auf einen bestimmten Nutzerkreis oder eine Geringfügigkeitsschwelle vor, sodass auch Kleinbetriebe und Kapitalanleger sich der Pflicht bewusst sein sollten, da bei einer Verletzung der Mitteilungspflicht Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen.
Die neue Pflicht zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen trifft in erster Linie sogenannte "Intermediäre". Ein Intermediär ist wer eine Steuergestaltung vermarktet oder für Dritte konzipiert, organisiert oder bereitstellt. Das können beispielsweise Banken oder Finanzberater sein, aber auch Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer, die an der rechtlichen Gestaltung mitgewirkt haben. Werden diese jedoch für die Meldepflicht nicht von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung als Berufsgeheimnisträger entbunden, geht die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über. Die Meldung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt bestimmter Kriterien an das Bundeszentralamt für Steuern zu erstatten. Bis Mitte des Jahres will das Bundesfinanzministerium in einer Verwaltungsanweisung weitere Details zu der Meldepflicht regeln und mittelfristig auch eine Liste der vom Fiskus akzeptierten Steuergestaltungen veröffentlichen.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
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Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
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