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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Aufgrund der bereits stark gestiegenen Preise für Strom, Gas und Mineralölerzeugnisse und einer zu erwartenden weiteren Verschärfung aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine haben die Regierungsparteien am 23. Februar 2022 mehrere kurzfristige Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beschlossen. Unter den insgesamt zehn Maßnahmen finden sich auch Punkte, die schon Wochen oder gar Monate vorher vereinbart waren, aber neu sind insbesondere einige steuerliche Maßnahmen rückwirkend auf den Jahresanfang, die nun kurzfristig umgesetzt werden sollen. Hinzu kommt die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage.
Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Grundfreibetrag: Zum Jahresanfang war bereits eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags um 240 Euro auf 9.984 Euro in Kraft getreten, die bereits vor zwei Jahren gesetzlich verankert wurde. Diese Anhebung soll nun rückwirkend um weitere 363 Euro höher ausfallen. Der Grundfreibetrag für 2022 läge dann bei 10.347 Euro. Ob dies wie bei bisherigen Anhebungen des Grundfreibetrags auch für den Abzug von Unterhaltsleistungen gelten soll, muss die Koalition noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren klären.
Fernpendlerpauschale: Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 statt 35 Cent nun 38 Cent. Einer Anhebung auf bis zu 45 Cent haben die Grünen widersprochen. Der Koalitionsausschuss hat auch klargestellt, dass die Regierung noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten anstrebt.
EEG-Umlage: Angesichts der gestiegenen Strompreise soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Die Netzbetreiber werden deshalb verpflichtet, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
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