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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Seit dem 1. Juli 2023 greift der erste Teil der Reform der Pflegeversicherung, durch den die Beitragssätze angepasst wurden. Während Kinderlose nun 0,6 % mehr zahlen müssen, richtet sich der Beitrag für Eltern auch nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Vom zweiten bis zum fünften Kind erhalten Eltern einen Abschlag von 0,25 % auf den regulären Beitrag von 3,4 %.
Dieser zusätzliche Abschlag gilt allerdings nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Im Gegensatz zur Aufstellung im letzten Newsletter sind nach der Endfassung des Gesetzes aber für den zusätzlichen Abschlag nur die Kinder unter 25 Jahren berücksichtigungsfähig. Sobald nicht mehr mindestens 2 Kinder jünger als 25 Jahre sind, gilt also wieder der reguläre Beitrag für Eltern von 3,4 %. Die Beitragsstaffelung sieht damit so aus:
Kinderlose: Arbeitnehmeranteil 2,30 %, Gesamtbeitrag 4,00 %
Eltern mit max. 1 Kind unter 25: Arbeitnehmeranteil 1,70 %, Gesamtbeitrag 3,40 %
Eltern mit 2 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 1,45 %, Gesamtbeitrag 3,15 %
Eltern mit 3 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 1,20 %, Gesamtbeitrag 2,90 %
Eltern mit 4 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 0,95 %, Gesamtbeitrag 2,65 %
Eltern mit mind. 5 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 0,70 %, Gesamtbeitrag 2,40 %
Neben den Beiträgen werden aber auch die Leistungen der Pflegeversicherung signifikant geändert und teilweise deutlich verbessert, auch wenn die höheren Leistungen aus Sicht vieler Betroffener deutlich hinter dem zurück bleiben, was wünschenswert wäre. Außerdem greifen die Leistungsverbesserungen erst etwas später als die Beitragsanpassungen, nämlich zum 1. Januar 2024 mit weiteren Verbesserungen ab 2025. Hier ist der Überblick:
Pflegegeld & Sachleistungen: Um die häusliche Pflege zu stärken, werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5% erhöht.
Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen ab 2024 pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege in einem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengeführt. Mit diesem sogenannten Entlastungsbudget können in der häuslichen Pflege dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und der Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Außerdem wird die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege abgeschafft, sodass die Leistungen künftig unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden können. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an.
Vollstationäre Pflege: Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge erhöht, die die Pflegekasse an die in Pflegeheimen untergebrachten Pflegebedürftigen zahlt. Die Sätze steigen von 5 % auf 15 % bei bis zu 12 Monaten Verweildauer, von 25 % auf 30 % bei 13 bis 24 Monaten, von 45 % auf 50 % bei 25 bis 36 Monaten und von 70 % auf 75 % bei mehr als 36 Monaten.
Dynamisierte Leistungen: Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung und deren Finanzierung will die Bundesregierung bis Ende Mai 2024 Vorschläge erarbeiten.
Feststellungsverfahren: Die komplexen und intransparenten Regelungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden neu strukturiert und systematisiert, sodass verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte voneinander getrennt und übersichtlicher aufbereitet sind. Außerdem wird die Möglichkeit zur telefonischen Begutachtung in bestimmten Situationen geschaffen, was Antragsteller und Medizinische Dienste entlasten soll.
Vorsorge & Rehabilitation: Der Zugang pflegender Angehöriger zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen wird erleichtert, indem die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Pflegebedürftigen in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der Pflegeperson erweitert und weiterentwickelt wird.
Arbeitsbedingungen: Durch eine Reihe von zum Teil kleineren Maßnahmen sollen die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert werden.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
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Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
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