Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Regelmäßig bringt das neue Jahr einen ganzen Berg von Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Dass das Jahr 2024 hier aus der Reihe fällt, ist dem Umstand geschuldet, dass der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. In diesem Gesetz, das nebenbei die Funktion eines Jahressteuergesetzes für das Jahr 2023 erfüllt, ist nämlich der Großteil der steuerlichen Änderungen enthalten, die zum Jahresanfang in Kraft treten sollten.
Die meisten dieser Änderungen im Wachstumschancengesetz werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 noch in Kraft treten, sofern der Bundesrat diesem Gesetz im März zustimmt. In Zeiten knapper Kassen haben Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss an etlichen Stellschrauben im Gesetz gedreht, um die finanzielle Belastung für die Bundesländer zu reduzieren (mehr dazu im Beitrag "Zwischenstand beim Wachstumschancengesetz"). Falls das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wird, folgt in einer der nächsten Ausgaben natürlich eine Zusammenfassung der weiteren Änderungen. Bis es soweit ist, werfen wir einen Blick auf die Änderungen, die bereits zum Jahresanfang in Kraft getreten sind:
Grundfreibetrag: Nach einer Anhebung um 561 Euro im Jahr 2023 steigt der auch als "steuerfreies Existenzminimum" bekannte steuerliche Grundfreibetrag 2024 sogar um 696 Euro von bisher 10.908 Euro auf nun 11.604 Euro.
Kalte Progression: Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen, wird jährlich der Effekt der "kalten Progression" ausgeglichen. Dazu werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs entsprechend der erwarteten Inflation um 6,3 % angehoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2024 bei 66.761 Euro - eine Anhebung um 3.951 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die sogenannte "Reichensteuer" von 45 % ab 277.826 Euro ist von dieser Anpassung ausgenommen.
Solidaritätszuschlag: Erstmals seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wurde 2023 der Freibetrag von 16.956 Euro auf 17.543 Euro angehoben. Für 2024 steigt der Freibetrag noch einmal um 587 Euro auf nun 18.130 Euro (bei Zusammenveranlagung 36.260 Euro statt 35.086 Euro) Der Freibetrag bezieht sich dabei nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern auf die festgesetzte Einkommensteuer. Der Soli fällt also nur dann an, wenn die Einkommensteuer über dem Freibetrag liegt.
Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag, der 2023 pro Elternteil um 202 Euro auf 3.012 Euro angehoben wurde, steigt 2024 noch einmal um 180 Euro pro Elternteil auf nun 3.192 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro pro Elternteil bleibt dagegen unverändert. Damit können beide Eltern zusammen in diesem Jahr einen Freibetrag von insgesamt 9.312 Euro je Kind geltend machen.
Unterhaltshöchstbetrag: Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe seit 2022 an den Grundfreibetrag gekoppelt ist, steigt ebenfalls auf 11.604 Euro.
Mindestlohn: Zum Jahreswechsel ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Die nächste Anhebung ist zum 1. Januar 2025 auf dann 12,82 Euro vorgesehen.
Minijob-Verdienstgrenze: Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steigt auch die maximale monatliche Verdienstgrenze bei einem Minijob von 520 Euro in 2023 auf 538 Euro für 2024.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage wurden 2024 verdoppelt auf 40.000 Euro für Ledige und auf 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Für die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers steigt der Steuerfreibetrag von 1.440 Euro auf 2.000 Euro.
Vorsorgepauschale: Beim Lohnsteuerabzug werden Beitragsermäßigungen in der Pflegeversicherung für Kinder nun in der Vorsorgepauschale entsprechend berücksichtigt, was für den Staat zu jährlichen Steuermehreinnahmen von rund 250 Mio. Euro führen wird.
Gastronomie: Seit dem 1. Januar gilt in der Gastronomie wieder ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 19 % sowohl für Speisen als auch für Getränke. Die befristete Absenkung des Steuersatzes für Speisen auf 7 % ist Ende 2023 ausgelaufen.
Zinsschranke: Wegen Vorgaben durch die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU werden ab 2024 die Regelungen zur Zinsschranke angepasst. Außerdem erfolgte im Gesetz eine Klärung des Begriffs "Nettozinsaufwendungen" und es wurde klargestellt, dass ein EBITDA-Vortrag nicht in Wirtschaftsjahren entsteht, in denen die Zinsaufwendungen die Zinserträge nicht übersteigen. Ein Abzug von Zinsvorträgen ist künftig nur möglich, soweit ausreichend verrechenbares EBITDA vorhanden ist.
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Ab Herbst 2024 soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben werden. Damit erhält jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, juristische Person und Personenvereinigung jeweils ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel "DE" und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel: DE123456789-00001). Die W-IdNr. dient zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister soll Unternehmen von Berichtspflichten entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden ("Once-Only"-Prinzip).
MoPeG: Zum Jahreswechsel ist die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft getreten. Das Steuerrecht wurde an mehreren Stellen an diese Reform angepasst. Dazu gehört auch eine Änderung bei der Grunderwerbsteuer, die die bisherige Steuerbefreiungsregelung für Gesamthandsvermögen aufrecht erhält, indem das Gesellschaftsvermögen rechtsfähiger Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer ab 2024 wie Gessamthandsvermögen behandelt wird. Diese Regelung, die ursprünglich nur als Übergangsregelung bis Ende 2024 vorgesehen war, gilt nun bis Ende 2026, was dem Gesetzgeber genügend Zeit gibt für die geplante Reform der Grunderwerbsteuer, bei der dann auch die Steuerbefreiungsregelungen grundsätzlich neu gefasst werden dürften.
Digitalisierung des Spendenverfahrens: Das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern ist ein Kernelement der Digitalisierung des Spendennachweisverfahrens. Das Register wird ab dem 1. Januar 2024 sukzessive mit den Daten der gemeinnützigen Vereine und Stiftungen, Parteien und öffentlich-rechtlichen Körperschaften befüllt. In der EU tätige und nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht als steuerbegünstigt anerkannte Organisationen werden ebenfalls aufgenommen. Registrierte Zuwendungsempfänger erhalten Zugang zum Zuwendungsnachweis über die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke beziehungsweise die elektronische Spendenquittung.
Datenaustausch: Der Datenaustausch zwischen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern, der ursprünglich zum 1. Januar 2024 starten sollte, wird um zwei Jahre verschoben.
Wohn-Riester: Bei der Verwendung des angesparten Kapitals aus einem Riester-Vertrag für eine selbstgenutzte Immobilie (Wohn-Riester) kann das angesparte Kapital ab 2024 auch für energetische Maßnahmen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass für die Baumaßnahme keine anderen Steuerbegünstigungen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Niedrigsteuergrenzen: Im Zuge der Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung wurden die Niedrigsteuergrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Lizenzschranke von 25 % auf 15 % abgesenkt.
Zahlungsdienstleister: Ab 2024 sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, das Bundeszentralamt für Steuern regelmäßig über grenzüberschreitende Zahlungen zu informieren, sofern im Quartal mehr als 25 Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger erfolgen. Damit wird eine Vorgabe der EU umgesetzt.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.