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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen so geändert, dass ein Abzug von Geldzuwendungen nur noch dann möglich ist, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Banküberweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb seine Verwaltungsanweisungen zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen und zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland aktualisiert und Details zu der neuen Vorgabe geregelt.

Überweisungen müssen demnach grundsätzlich durch Belege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge der Bank) nachgewiesen werden, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Bei Unterhaltszahlungen an mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten. Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Davon ausgenommen sind lediglich Zahlungen für typische Unterhaltsaufwendungen zum Ausgleich einer Verbindlichkeit der unterhaltenen Person in deren Namen direkt auf das Bankkonto eines Dritten (abgekürzter Zahlungsweg). Diese Zahlungen gelten als Zahlungen an die unterhaltene Person und erfüllen damit die Voraussetzungen für den Unterhaltsabzug, wenn das Bestehen der Verbindlichkeit in hinreichender Form (z. B. durch Vorlage des Mietvertrages) nachgewiesen werden kann.
Zahlungen über Zahlungsdienstleister an eine "digitale Geldbörse" der unterhaltenen Person (z. B. Versenden von Geld an eine Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse) ohne eindeutige Zuordnung zu einem Bankkonto sind dagegen regelmäßig nicht begünstigt, da die Identität des Empfängers in diesen Fällen nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. Außerdem zählen die Kosten, die für die Überweisung oder die Beschaffung von Ersatzbelegen anfallen, nicht zu den Unterhaltsaufwendungen und sind damit im Gegensatz zum Unterhalt selbst nicht abziehbar.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
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Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
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Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
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Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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