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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Schon im November gab es erste Meldungen, dass die Koalition die private Anschaffung von Elektroautos wieder bezuschussen will. Das alte Förderprogramm war Ende 2023 aufgrund der angespannten Haushaltslage abrupt eingestellt worden. Den Start der neuen Förderung hat die Koalition allerdings auch gleich verstolpert, nachdem die Pressekonferenz zur Vorstellung des Förderprogramms ganz kurzfristig verschoben wurde, weil es noch keine abschließende Einigung zur Förderung von Hybrid-Fahrzeugen gab. Jetzt stehen die Eckpunkte aber fest.
Die Förderung soll sogar rückwirkend ab dem Jahresbeginn greifen. Konkret gilt: Wer sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die eingeplanten Mittel in Höhe von drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.

Die Basisförderung für reine Elektrofahrzeuge beträgt im neuen Förderprogramm 3.000 Euro. Für Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Range Extender gibt es 1.500 Euro, sofern deren CO2-Ausstoß pro Kilometer maximal 60 Gramm beträgt. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 Euro beträgt. Das entspricht ungefähr einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro.
Für minderjährige Kinder im Haushalt gibt es bei allen förderfähigen Fahrzeugen darüber hinaus einen Zuschlag von 500 Euro pro Kind für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren. Außerdem steigt die maximale Einkommensgrenze von 80.000 Euro um 5.000 Euro je Kind, das zu berücksichtigen ist, sodass die Förderung also bei einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gewährt wird. Die beiden niedrigeren Einkommensstufen für den einkommensabhängigen Förderzuschlag bleiben dagegen auch mit Kindern unverändert bei 45.000 Euro bzw. 60.000 Euro.
Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich. Die maximale Förderung erhält dabei eine Familie mit mindestens zwei minderjährigen Kindern und einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro für die Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeugs. Mit einer Förderung in dieser Höhe werden viele Elektrofahrzeuge inzwischen spürbar günstiger zu haben sein als vergleichbare Verbrenner, sofern die Industrie auf die neue Förderung nicht mit einem Preisanstieg bei Elektrofahrzeugen reagiert. Damit die Förderung nicht nachträglich aberkannt wird, muss ein gefördertes Fahrzeug vom Antragsteller mindestens 36 Monate gehalten werden.
Für die Förderung maßgeblich ist das Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Förderanträge können rückwirkend und erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Das Online-Portal dazu wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet. Dort können dann alle erforderlichen Unterlagen und Angaben in digitaler Form eingereicht werden. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen, weshalb bei der Prüfung der Einkommensgrenze die steuerpflichtigen Einkünfte des Vorjahres maßgeblich sind. Wer die Förderung möglichst schnell erhalten will, muss sich also auch mit der Steuererklärung beeilen, damit der entsprechende Steuerbescheid vom Finanzamt bald vorliegt.
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