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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Dienstwagen für berufliche Fahrten genutzt wird, und der Steuerzahler muss dann nachweisen, dass er tatsächlich den privaten Pkw genutzt hat, wenn er für diesen Werbungskosten im Rahmen einer Dienstreise geltend machen will. So hatte das Niedersächsische Finanzgericht 2024 entschieden. Das gelang dem Kläger damals, doch nun ist er beim Bundesfinanzhof trotzdem damit gescheitert, einen Werbungskostenabzug geltend zu machen.

Der Bundesfinanzhof stellte nämlich fest, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Arbeitnehmer über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Dabei beruft sich der Bundesfinanzhof auf die gesetzliche Regelung, dass Ausgaben, die die Lebensführung berühren, nicht steuerlich abziehbar sind, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Im Streitfall habe der Kläger seinen Privatwagen genutzt, um seiner Ehefrau während seiner Abwesenheit die Nutzung des Dienstwagens zu ermöglichen. Das rein private Motiv für die Nichtnutzung des Dienstwagens verbunden mit den relativ hohen Aufwendungen für den Privatwagen mit einem errechneten Kilometersetz von 2,28 Euro hatte zur Folge, dass der Werbungskostenabzug komplett wegfällt.
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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
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