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AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden. Im Mittelpunkt des gemeinsamen Aktionsplans von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium stehen schlagkräftigere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Expertise und Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten ebenso wie die Erhöhung der Abschreckung und des Entdeckungsrisikos. Der Aktionsplan sieht folgende Maßnahmen vor:
Neue Melde-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten: Ein Umsatzsteuermeldesystem wird eingeführt, um Umsatzsteuerbetrug wirksam zu verhindern. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen auf 15 Jahre verlängert werden, um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland speichern müssen. Eine Registrierkassenpflicht wird eingeführt, um in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug zu verhindern.
Entdeckungsrisiko erhöhen und Durchsetzung stärken: Kontrollen sollen ausgeweitet, der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht und schwere Steuerstraftaten als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Der vorgeschlagene neue Verbrechenstatbestand für schwere Fälle der Steuerhinterziehung wird auch praktische Folgen für das Strafverfahren haben. Bei einem Verbrechen ist kein Strafbefehlsverfahren und keine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit möglich. Diese Fälle müssen angeklagt und in einem öffentlichen Gerichtsverfahren verhandelt werden. Zudem sollen Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen aus dubioser Herkunft ausgebaut werden. Auch der Graubereich aggressiver Steuergestaltung wird weiter geprüft, um rechtliche Lücken zu schließen und das Fortbildungsangebot für Finanzrichter an der Bundesfinanzakademie wird verbessert.

Zielgerichteter Einsatz der Bundesbetriebsprüfung: Die Bundesbetriebsprüfung verfolgt den Ansatz, risikoorientiert zu prüfen. Dieser Ansatz wird mit einer besseren Datengrundlage ausgeweitet. Damit können sich Prüfungen auf die konzentrieren, die im Verdacht stehen, Steuerstraftaten begangen zu haben. Mit Steuervereinfachungen durch Typisierungen und Pauschalierungen werden zugleich Steuerzahler bei den Steuererklärungen entlastet und in der Folge auch die Finanzverwaltung bei der Prüfung.
Abschaffung der Straffreiheit der Selbstanzeige in ihrer heutigen Form: Aktuell ist es möglich, dass bei einer Selbstanzeige trotz einer Steuerstraftat von der Strafverfolgung abgesehen wird. Dafür müssen Steuerzahler die hinterzogenen Steuern nachzahlen. Zusätzlich muss ein Geldbetrag gezahlt werden, der von der Höhe der hinterzogenen Steuern abhängt und zwischen 10 und 20 % beträgt. Die Selbstanzeige setzt falsche Anreize, sich erst zu offenbaren, wenn man die Entdeckung befürchtet. Daher soll die strafbefreiende Selbstanzeige in der heutigen Form abgeschafft werden.
Schärfere Vorschriften für Steuerhinterziehung durch Unternehmen: Auch Unternehmen, die Steuern hinterziehen und sich damit bewusst über Recht und Gesetz hinwegsetzen, sollen konsequent sanktioniert werden. Dazu sind Anpassungen bei den Vorschriften über Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen geplant. Insbesondere soll der Bußgeldrahmen erhöht werden. Der systematische Datenerwerb und die Strukturen zum Schutz von Whistleblowern werden gestärkt, um Steuervermeidung frühzeitig aufzudecken.
Transparenz und Verantwortung: Wenn Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert werden, soll darüber Transparenz geschaffen und die entsprechenden Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden. Dabei werden verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt. Zudem soll eine wissenschaftlich begleitete Steuerlückenschätzung eingeführt und die empirische Steuerforschung systematisch gestärkt werden.
Datenanalysezentrum: Um Daten im Kampf gegen Steuerkriminalität besser auszuwerten, soll die Steuerverwaltung weiter modernisiert und digitalisiert werden. Gemeinsam mit den Ländern soll ein Datenanalysezentrum geschaffen und ein behördenübergreifender Datenzugriff ermöglicht werden. Steuerdaten sollen auf einer zentralen Datenplattform zusammengeführt werden.
KI-gestützte Untersuchungen großer Datenmengen: KI-gestützte Analyseinstrumente werden entwickelt, um Muster in Finanzdaten zu erkennen.
Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Beim Zoll soll ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität geschaffen werden. Dort sollen Steuerfahnder aus den Ländern und Finanzermittler des Zolls wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen. So entsteht ein ganzheitlicher Blick auf die Strukturen der Finanzkriminalität, auf Muster und Verdachtsfälle auch über Ländergrenzen hinweg und im Austausch mit internationalen Partnern. Gleichzeitig werden so bestehende Strukturen in Bund und Ländern gestärkt. Außerdem sollen die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung erweitert werden.
Europäische und internationale Zusammenarbeit stärken: Die Europäische Staatsanwaltschaft soll gestärkt werden. Dazu werden sich die zuständigen Stellen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die Europäische Staatsanwaltschaft effektiver zu machen und auch finanziell besser auszustatten. Um internationale Fluchtwege von Steuerkriminellen zu blockieren, wird die internationale Zusammenarbeit intensiviert. Die europäische und internationale Verwaltungszusammenarbeit für gemeinsame Ermittlungen wird ausgebaut. Neue Allianzen werden gesucht und gemeinsame Standards gefördert.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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