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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Seit dem 1. April 2003 gilt für geringfügig Beschäftigte eine Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nur eine Pauschalabgabe von 25 % (geringfügige Beschäftigung in Unternehmen) oder 12 % (geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten) bezahlen. Jürgen Plenker und Heinz-Willi Schaffhausen vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen haben aber eine Liste mit einer ganzen Reihe von Möglichkeiten aufgestellt, wie Sie durch steuerfreien oder pauschalversteuerten Arbeitslohn die 400-Euro-Grenze aufzustocken können, ohne die Pauschalabgaben auf das Regelarbeitsentgelt zu gefährden:
Ausnutzung der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge.
Nutzung des Rabattfreibetrag beim Personaleinkauf - der geldwerte Vorteil darf hier bis zu 102 Euro pro Monat betragen.
Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr. Auch bei der Nutzung eines eigenen Pkws ist ein Fahrtkostenzuschuss denkbar, allerdings muss dieser pauschalversteuert werden und unterliegt noch zusätzlichen Einschränkungen.
Der geldwerte Vorteil durch die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte und Personalcomputer ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ersatz von Reisekosten, beruflich veranlassten Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung.
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (zur Zeit 2.448 Euro), sofern es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Darüber hinausgehend können Beiträge bis zu 1.752 Euro jährlich mit einem Pauschsteuersatz von 20 % pauschaliert werden, so dass insgesamt 4.200 Euro für die betriebliche Altersversorgung einer Aushilfskraft aufgewendet werden können.
Freiwillige Trinkgelder durch Kunden oder Gäste.
Abgabe von Mahlzeiten, wobei der geldwerte Vorteil mit 25 % pauschalversteuert werden kann und in der Sozialversicherung beitragsfrei ist. Bei der Ausgabe von Essensmarken, die in Restaurants eingelöst werden, ist zu beachten, dass der Verrechnungswert der Essensmarke den Sachbezugswert (2,55 Euro je Mittagessen) nicht mehr als 3,10 Euro übersteigen darf, da ansonsten der tatsächliche Wert der Essensmarke als Arbeitslohn zu berücksichtigen ist.
Steuer- und sozialversicherungsfreie Kindergartenzuschüsse
Sie können einem geringfügig Beschäftigten auch durchaus mehrere der genannten Leistungen zukommen lassen. Da oft aber noch andere Bedingungen zu beachten sind, zum Beispiel der Fremdvergleich bei Ehegattenarbeitsverhältnissen oder die Einschränkungen beim Fahrtkostenzuschuss für einen eigenen Pkw, sollten Sie vor einer Entscheidung immer mit Ihrem Steuerberater sprechen.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
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Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
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