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AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Im Zuge der Rentenreform wurde durch das Altersvermögensgesetz zum 1. Januar 2002 die so genannte Riester-Rente eingeführt. Die Riester-Rente ist der Versuch, die Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger zu verlagern. Es handelt sich dabei um den Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, die durch steuerliche Fördermaßnahmen flankiert wird. Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, dass
das von Ihnen gewählte Vorsorgemodell von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das notwendige Zertifikat erhalten hat. Das Zertifikat bescheinigt, dass das entsprechende Modell den staatlichen Förderkriterien entspricht und steuerlich gefördert werden kann;
Sie dem geförderten Personenkreis angehören. Dazu gehören grundsätzlich alle Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, damit auch der andere die Förderung erhalten kann;
Das Alterseinkünftegesetz ändert an den bisherigen Grundsätzen der Riester-Rente wenig, sondern hat Vereinfachungen und das Ausmerzen von Benachteiligungen zum Ziel. Im Einzelnen weisen wir Sie auf folgende relevante Änderungen hin:
Vereinfachtes Antragsverfahren
War es bisher notwendig, dass Sie jedes Jahr einen neuen Antrag auf die Altersvorsorgezulage stellen, so gibt es ab dem Jahr 2005 einen Dauerzulagenantrag. Dieser hat zur Folge, dass Sie nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen müssen. Sie haben sogar die Möglichkeit, die Antragsstellung auf Ihren Versicherer / Anbieter abzuwälzen. Wird dieser von Ihnen mit einer Vollmacht ausgestattet, kann er den entsprechenden Antrag sogar auf elektronischem Weg stellen.
Einheitliche Tarife für Männer und Frauen ab 2006
Um Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen auszuschließen, müssen Verträge, die nach dem 1. Januar 2006 geschlossen werden, geschlechtsneutral sein. Diese Unisex-Tarife werden eingeführt, um zu gewährleisten, dass Männer und Frauen trotz unterschiedlicher Lebenserwartung bei gleichen Beiträgen auch gleiche Leistungen erhalten. Mit anderen Worten: Für Männer verteuern sich die Beiträge. Auf bereits bestehende Verträge und solche, die bis zum 31. Dezember 2005 abgeschlossen werden, hat diese Änderung keine Auswirkung. Eine freiwillige Umstellung ist zwar möglich, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Neue Auszahlungsmöglichkeiten
Sie haben in Zukunft die Möglichkeit, sich zu Beginn der Auszahlungsphase 30 % des Anfangskapitals in einem Betrag neben den monatlichen Leistungen auszahlen zu lassen. Darüber hinaus können Sie weitere Zahlungsmodalitäten mit Ihrem Anbieter vereinbaren.
Übertragung bei Scheidung
Grundsätzlich gilt weiterhin das Verbot, die Riester-Rente auf eine andere Person zu übertragen. Eine zukünftig geltende Ausnahme von dieser Regel liegt bei einer Scheidung vor. Lassen Sie sich scheiden, kann das angesparte Kapital aufgeteilt werden. Die Aufteilung kann dergestalt erfolgen, dass Sie das Geld entweder in einen neuen Vertrag einzahlen oder abtreten.
Einheitlicher Sockelbetrag
Der Sockelbetrag für die Berechnung des Mindesteigenbetrags wird einheitlich auf 60 Euro festgelegt.
Verbesserte Informationspflichten
Die Anbieter der Riester-Rente sind ab 2005 dazu verpflichtet, die Anleger vor Vertragsabschluss zusätzlich zu den bisherigen Auskünften auch über
die verfolgte Anlagestrategie,
die Zusammensetzung des Anlageportfolios,
das Risikopotenzial,
die Höhe des Sparguthabens in Zeitraum von zehn Jahren unter Zugrundelegung von Zinssätzen von zwei, vier und sechs Prozent,
eventuell bestehende Einverständnispflichten zur Weitergabe bestimmter Daten
zu informieren.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
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Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
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Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
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Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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