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AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Durchwachsen fällt die Bilanz für Selbstständige und Unternehmer aus: Einer Reihe begrüßenswerter steuerlicher und bürokratischer Entlastungen steht auch die eine oder andere empfindliche Belastung gegenüber, wie zum Beispiel die Änderungen bei der Firmenwagenbesteuerung.
Degressive AfA: Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 von 20 % auf 30 % angehoben und beträgt maximal das Dreifache der linearen AfA. Für die höhere degressive AfA muss die Lieferung des Wirtschaftsguts 2006 erfolgen, auch wenn Sie schon 2005 bestellt haben.
Ist-Besteuerung: In den neuen Bundesländern gilt die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung weiter bis Ende 2009, in den alten Bundesländern können Unternehmer seit dem 1. Juli 2006 nun bis zu einer Umsatzgrenze von 250.000 Euro von der Ist-Besteuerung profitieren.
Buchführungspflicht: Ab dem 1. Januar 2007 wird die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben.
Kleinbetragsrechnungen: Ebenfalls zum 1. Januar 2007 erhöht sich der Maximalbetrag für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro.
Vorsteuerberichtigung: Auch die Vorsteuerberichtigung wird zum 1. Januar 2007 in mehreren Punkten vereinfacht.
Glücksspiel: Als Folge einer EuGH-Entscheidung müssen Umsätze aus Glücksspielen bei öffentlichen Spielbanken und gewerblichen Glücksspielanbietern gleich behandelt werden. Daher unterliegen jetzt auch die Umsätze öffentlicher Spielbanken der Umsatzsteuer - wie bisher schon Umsätze mit Spielen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Durchschnittssätze: Zur Kompensation der Umsatzsteuererhöhung ab 1. Januar 2007 steigen auch die Vorsteuerpauschalen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 5 auf 5,5 % und von 9 auf 10,7 %.
Statistik: In der Statistik des produzierenden Gewerbes müssen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Mitarbeitern die Auskünfte im bisherigen Umfang leisten.
Datenschutz: Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Unternehmen zukünftig erst ab mindestens 10 statt bisher 5 Arbeitnehmern, die mit der Verarbeitung von Personendaten betraut sind. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Rechtsanwälte dürfen zukünftig auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Bewertungseinheiten: Unternehmen schließen Sicherungsgeschäfte gegen Kursrisiken ab. In der Handelsbilanz werden die Chancen und Risiken aus den Grund- und Sicherungsgeschäften kompensatorisch in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Auch für die Steuerbilanz gilt nun die Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten.
Firmenwagen: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2005 beginnen, dürfen Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer die 1 %-Regelung nur noch für Firmenwagen in Anspruch nehmen, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, also zu mindestens 50 % betrieblich genutzt werden. Den Nachweis für die überwiegend betriebliche Nutzung muss der Unternehmer führen, zum Beispiel per Fahrtenbuch. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie Familienheimfahrten sind ab nächstem Jahr zwar nur noch sehr eingeschränkt steuerlich abzugsfähig, gelten aber weiterhin bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils in vollem Umfang als betriebliche Nutzung. Diese Änderung betrifft jedoch nicht die Dienstwagen von Arbeitnehmern, also auch nicht GmbH-Geschäftsführer, die ebenfalls Arbeitnehmerstatus besitzen. Hier gilt unabhängig vom Umfang der Privatnutzung weiterhin die 1 %-Regelung.
Investitionszulage: Ein neues Investitionszulagengesetz verlängert die Investitionszulage bis Ende 2009. Die Fördersätze bleiben unverändert, allerdings wurden die Förderbedingungen an geänderte EU-Regelungen angepasst. In erster Linie gilt der Anspruch auf die Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe und die produktionsnahen Dienstleistungen, das Gesetz bezieht jedoch erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe mit ein.
Gesellschafter-Geschäftsführer: Anfang des Jahres hatte das Bundessozialgericht für viel Aufregung gesorgt mit seinem Urteil zur Rentenversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer. Jetzt ist die bisherige Praxis, die Verhältnisse der GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnen, rückwirkend gesetzlich festgeschrieben worden.
Unternehmensnachfolge: Im August will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Unternehmensnachfolge beschließen. Ziel ist es, ab 2007 die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen auf 10 Jahre zu stunden und für jedes Jahr der Betriebsfortführung ein Zehntel der Steuerschuld zu erlassen. Noch ist jedoch nicht sicher, ob dieser Entwurf überhaupt je Gesetzeskraft erlangt. Mit einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat darf man erst kurz vor Jahresende rechnen.
Unternehmenssteuerreform: Frühestens Ende des Jahres ist hier mit genaueren Angaben zu den geplanten Änderungen zu rechnen.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
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