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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Grundbesitzwerte sind nicht mehr anhand der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1996 zu ermitteln, sondern stets unter Zugrundelegung der aktuellen Wertverhältnisse vom Besteuerungszeitpunkt. Der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass der tatsächliche Wert niedriger ist als der anhand der Bewertungsvorschriften ermittelte Wert.
Der Wert unbebauter Grundstücke ergibt sich ab dem 1. Januar 2007 mit 80 % des Bodenrichtwertes, den der Gutachterausschuss zuletzt festgestellt hat. Maßgeblich ist immer der aktuellste Bodenrichtwert - auch wenn er möglicherweise erst nachträglich auf Veranlassung des Finanzamts ermittelt wird. Befindet sich ein Gebäude auf dem Grundstück, das nur vorübergehend nicht benutzbar ist, liegt kein unbebautes Grundstück vor.
Bei bebauten Grundstücken wird der Wert des Grundbesitzes ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr mit dem Durchschnitt der Jahresmiete der letzten drei Jahre ermittelt, sondern anhand der Jahresmiete, die zum Besteuerungszeitpunkt von den Mietern zu zahlen ist.
Das Erbbaurecht wird nach dem 31. Dezember 2006 vollständig neu bewertet: Die bisherige Bewertung unter Zugrundelegung des gezahlten Erbbauzinses und einem Vervielfältiger von 18,6 fällt weg. Vom im Ertragswertverfahren ermittelten Gesamtwert des Grundstücks entfallen 20 % auf die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks und 80 % auf die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts (Gebäude). Soweit das Erbbaurecht im Besteuerungszeitpunkt nur noch weniger als 40 Jahre läuft und bei Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung ausgeschlossen ist, wird der wirtschaftlichen Einheit des belasteten Grundstücks ein mit abnehmender Restlaufzeit ansteigender Gebäudeanteil zugerechnet. Dazu enthält das neue Bewertungsgesetz eine nach Restlaufzeit gestaffelte Tabelle.
Die neuen §§ 151 bis 156 im Bewertungsgesetz enthalten eigenständige, verfahrensrechtliche Regelungen zur gesonderten Feststellung von Grundbesitzwerten, Werten des Betriebsvermögens, der Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Vermögensgegenständen, die mehreren Personen zustehen.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
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In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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