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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Um dem Ziel der Rechtsformneutralität im Steuerrecht etwas näher zu kommen, hat der Gesetzgeber die Option für eine günstigere Besteuerung thesaurierter Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingebaut. Auf Antrag des Steuerzahlers werden die nicht entnommenen Gewinne einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags unterworfen. Bei einer späteren Entnahme der begünstigten Gewinne fällt eine Nachsteuer von 25 % an.
Begünstigung und spätere Nachversteuerung entsprechen in der Summe ungefähr einer direkten Entnahme zum Spitzensteuersatz von 45 %. Für Steuerzahler, die diesen Spitzensteuersatz zahlen, wirkt die Tarifbegünstigung also letztlich wie eine Steuerstundung, bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz führt eine spätere Entnahme sogar zu einer höheren Besteuerung als die direkte Entnahme.
Doch nicht allein deswegen sollten Sie sich den Antrag gründlich überlegen. Denn es kann leicht passieren, dass die Nachversteuerung gerade dann zuschlägt, wenn die Liquidität ohnehin knapp ist, weil das Unternehmen gerade keine Gewinne abwirft und damit Entnahmen für den persönlichen Bedarf unvermeidbar sind.
Die Begünstigung ist betriebs- und personenbezogen ausgestaltet, es ist also für jeden Betrieb und jeden Mitunternehmeranteil in jedem Veranlagungszeitraum ein gesonderter Antrag notwendig. Jeder Mitunternehmer kann sich allein entscheiden, ob er einen Antrag stellt, eine gemeinsame Antragstellung ist nicht erforderlich. Mitunternehmer müssen allerdings mit mehr als 10 % oder aber mehr als 10.000 Euro am Gewinn (nicht am Unternehmen) beteiligt sein, um einen Antrag stellen zu können. Für Einzelunternehmer gibt es keine Einschränkungen.
In ihrer jetzigen Form wird die Thesaurierungsbegünstigung bereits heftig kritisiert. Nicht nur ist sie relativ kompliziert ausgestaltet, wobei einige Fragen noch gar nicht geklärt sind, beispielsweise bei der teilweisen Betriebsübertragung oder der Anwendung auf EU-Ebene. Auch ergibt sich nur bei einem hohen persönlichen Grenzsteuersatz ein Vorteil aus der möglichen Steuerstundung. Besonders hart trifft es Unternehmen, die in eine Krise geraten. Nutzen kann die Begünstigung schließlich nur, wer bilanziert. Einnahmen-Überschuss-Rechner bleiben außen vor.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
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