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AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Rückwirkend zum 1. Januar 2007 tritt das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft, dem der Bundesrat am 21. September 2007 zugestimmt hat. Das Gesetz unterstützt mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und ehrenamtliche Tätigkeiten. Wegen der Rückwirkung zum 1. Januar 2007 können Sie alle Vorteile noch für dieses Jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie das wollen. Im Einzelnen enthält das Gesetz die folgenden Änderungen:
Spendenabzug: Die bisherige Unterscheidung steuerbegünstigter Zwecke fällt weg, Spenden können zukünftig einheitlich bis zu einer Höhe von 20 % der Einkünfte oder 0,4 % der Umsätze zuzüglich Löhne und Gehälter steuerlich abgezogen werden. Bisher war der Abzug nur bis zu einer Höhe von 5 bzw. 10 % der Einkünfte respektive 0,2 % der Umsätze zuzüglich Löhne und Gehälter möglich.
Zusatzhöchstbetrag: Im Gegenzug entfällt der bisherige Zusatzhöchstbetrag von 20.450 Euro für Zuwendungen an Stiftungen, solche Zuwendungen sind künftig ebenfalls von der 20 %-Grenze erfasst.
Großspendenregelung: Auch die Großspendenregelung und der Spendenrücktrag in das Vorjahr entfallen. Stattdessen wird ein zeitlich unbefristeter Spendenvortrag für Spendenbeträge eingeführt, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum die Abzugsgrenze überschreiten. Beachten Sie, dass ein Sonderausgabenüberhang nicht vererbt werden kann. Im Veranlagungszeitraum 2007 können Sie auf Antrag auch die alte Regelung mit Spendenrücktrag ins Vorjahr und Berücksichtigung von Großspenden nutzen.

Vereinfachungsregelung: Für Spenden bis zu 200 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank statt einer Spendenbescheinigung. Die Grenze lag bisher bei 100 Euro.
Vermögensstockspenden: Die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (sog. Vermögensstockspenden) ist zukünftig bis zu einer Höhe von 1 Million Euro begünstigt (bisher 307.000 Euro) und nicht mehr auf das Jahr der Gründung und das Folgejahr begrenzt, womit jetzt auch Zustiftungen von dieser Förderung erfasst sind.
Freibeträge: Der Übungsleiterfreibetrag beträgt jetzt 2.100 Euro (bisher 1.848 Euro). Ein zusätzlicher Freibetrag von 500 Euro erfasst sämtliche nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen, auch wenn der Übungsleiterfreibetrag nicht greifen würde. Diesen neuen Freibetrag können Sie allerdings nicht neben dem Übungsleiterfreibetrag geltend machen.
Geschäftsbetriebe: Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Organisationen und bei sportlichen Veranstaltungen wird von bisher 30.678 Euro auf 35.000 Euro erhöht.
Haftung: Die Haftung des Zuwendungsempfängers wurde abgemildert, statt 40 % beträgt der Haftungsbetrag nun 30 % der Zuwendung.
Mitgliedsbeiträge: Nachdem es im vergangenen Jahr Streit gab über die Behandlung von Mitgliedsbeiträgen, ist jetzt gesetzlich geregelt: Mitgliedsbeiträge zur Förderung kultureller Einrichtungen sind grundsätzlich abziehbar, und zwar auch dann, wenn im Gegenzug Vergünstigungen wie ermäßigter oder kostenloser Eintritt oder Jahresgaben gewährt werden. Weiterhin nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder an Vereine zur kulturellen Betätigung, die in erster Linie der eigenen Freizeitgestaltung dient, beispielsweise Chor, Orchester oder Theatergruppen.
Zweckkatalog: Es fand eine Vereinheitlichung von steuerbegünstigten und zuwendungsbegünstigten Zwecken statt, die jetzt in einem Katalog aufgelistet sind. Eine Öffnungsklausel ermöglicht den Antrag auch für Körperschaften, deren Satzungszweck nicht von dem Katalog erfasst ist. Diesen Antrag werden die betroffenen Vereine und anderen Körperschaften noch in diesem Jahr bei der dafür zuständigen Finanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes stellen müssen. Noch ist nicht ganz klar, wie die einheitliche Behandlung solcher Anträge auf Bundesebene koordiniert werden soll. Daher besteht die zumindest theoretische Möglichkeit, dass eine Körperschaft ihren Sitz in ein Bundesland wird verlegen müssen, das den Satzungszweck als gemeinnützig anerkennt.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
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Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
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Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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