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AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Seit dem 30. Juni 2000 gilt das neue Verbraucherrecht für Fernabsatzverträge. Die neuen Vorschriften finden in der Praxis noch nicht die gebührende Beachtung.
Wir geben folgende Hinweise:
Das Fernabsatzgesetz gilt für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Hierunter sind Kommunikationsmittel zu verstehen, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. Das Fernabsatzgesetz gilt also nicht, wenn vor dem Vertragsabschluß bereits persönlich Vertragsverhandlungen geführt worden sind, z.B. auf einer Messe. Nimmt z.B. ein Kunde auf einer Messe einen Kaufvertrag mit nach Hause, um sich den Kaufabschluss noch einmal gründlich zu überlegen und schickt er später den Kaufvertrag unterschrieben zurück, so ist der Kaufvertrag nicht unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen worden, so dass das Fernabsatzgesetz keine Anwendung findet.
Außerdem gilt das Fernabsatzgesetz nicht, wenn der Vertragsabschluß nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, also bei gelegentlichen telefonischen Bestellungen. Verwendet ein Unternehmer Bestellscheine, z.B. in Katalogen oder Werbeschreiben, so findet das Fernabsatzgesetz Anwendung, auch wenn von den Bestellscheinen nur gelegentlich Gebrauch gemacht wird. Das gleiche gilt, wenn der Unternehmer im Internet für seine Leistungen wirbt und es aufgrund dieser Werbung zu telefonischen oder schriftlichen Bestellungen kommt. In diesen Fällen handelt der Unternehmer im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems.
Überlegen Sie daher, ob Sie in Ihrem Unternehmen weiterhin Bestellscheine verwenden wollen. Entscheiden Sie sich für eine weitere Verwendung von Bestellscheinen, so sollten Sie beachten, dass Sie bestimmte Informationspflichten zu erfüllen haben:
Identität und Anschrift des Unternehmers
Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt
Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, z.B. Serviceverträge
Vorbehalte, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen oder die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, eine sinnvolle Klausel, die Sie davor schützt, eine nichtvorrätige Ware zu liefern
Den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile nach der neu gefassten Preisangabeverordnung
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
Widerrufs- oder Rückgaberecht
Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen, z.B. die Schaltung von kostenpflichtigen Servicenummern
Die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
Alte Kataloge, die nicht diesen Vorschriften entsprechen, und die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt worden sind, können Sie noch bis zum 31. März 2001 aufbrauchen. Denken Sie daran: Sie müssen auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die neue Rechtslage anpassen.
Kernstück der Belehrungspflichten ist das Widerrufsrecht des Kunden. Diesem steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu. Wird der Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht belehrt, so kann er das Widerrufsrecht 4 Monate lang ausüben. Anders als sonst bei Verbraucherverträgen muss der Kunde das Widerrufsrecht nicht unterschreiben. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Das Widerrufsrecht kann durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Der Verkaufsprospekt muss eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Sache, deren Kosten und Gefahr der Unternehmer zu tragen hat, ausgeübt werden.
Abschließend ist noch ein wichtiger Warnhinweis angebracht: Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet. Sorgen Sie immer für eindeutige Verträge! Liegt Ihnen von dem Kunden nichts Schriftliches vor, so gehen Sie das Risiko ein, dass der Kunde behauptet, er habe die gelieferte Ware nicht bestellt. Besonders gefährlich sind daher telefonische Bestellungen. Verlangen Sie stets eine schriftliche Bestätigung von telefonischen Aufträgen. Bei unbestellten Waren hat der Kunde keine Sorgfaltspflichten, er ist nicht zur Aufbewahrung der Ware verpflichtet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Kunde erkennen musste, dass der Verkäufer die Ware in der irrigen Vorstellung einer Bestellung lieferte.
Eine unbestellte Ware liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat. Damit Sie hier nicht unnötige Kosten auf sich nehmen, empfiehlt es sich vor der Auslieferung einer Ersatzlieferung, das Einverständnis des Kunden einzuholen.
Den kompletten Text des Fernabsatzgesetzes können Sie auch als PDF-Dokument abrufen: Fernabsatzgesetz vom 30. Juni 2000
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
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Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
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