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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Positives wie Negatives steckt im Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2009, den das Kabinett am 18. Juni verabschiedet hat. Vor allem europarechtlicher Druck führt zu Verbesserungen bei einzelnen Regelungen:
Festsetzung von Vorauszahlungen: Die Beträge, ab denen eine Vorauszahlung zur Einkommensteuer festgesetzt werden kann, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 verdoppelt. Der Mindestbetrag im Kalenderjahr liegt dann bei 400 Euro (100 Euro im Quartal), der Erhöhungsbetrag bei 100 Euro und der Betrag für eine nachträgliche Erhöhung bei 5.000 Euro.
Schulgeld: Der Europäische Gerichtshof hat die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Schulgeld auf Schulen im Inland als Verstoß gegen das EU-Recht gewertet. Ab dem 1. Januar 2008 und in allen noch nicht bestandskräftigen Altfällen sind daher 30 % des Schulgelds für alle Schulen im EU/EWR-Raum abzugsfähig, vorausgesetzt sie führen zu einem Schulabschluss, der durch ein inländisches Kultusministerium oder die Kultusministerkonferenz anerkannt ist. Außerhalb des EU/EWR-Raums ist auch weiterhin nur das Schulgeld für Deutsche Schulen abzugsfähig. Gleichzeitig wird der Sonderausgabenabzug von Schulgeld auf 3.000 Euro begrenzt, womit Schulgeld nur noch bis zu 10.000 Euro steuerlich relevant ist.
Wiederkehrende Leistungen: Wiederkehrende Bezüge waren bisher nur dann von der Besteuerung ausgeschlossen, wenn sie von einem unbeschränkt steuerpflichtigen Geber stammen, der die Bezüge freiwillig oder an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person zahlt. Dieser Besteuerungsverzicht wird aufgrund europarechtlicher Bedenken nun auf beschränkt steuerpflichtige Geber ausgedehnt, womit zum Beispiel die Steuerpflicht von Unterhaltszahlungen aus dem Ausland wegfällt.
Verfolgungsverjährung: Nicht zuletzt die Liechtenstein-Affäre zu Beginn dieses Jahres hat dazu geführt, dass die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung von 5 auf 10 Jahre verdoppelt werden soll. Dies betrifft nur die strafrechtliche Verfolgung, denn die hinterzogene Steuer verjährt auch heute erst nach 10 Jahren.
Mitteilungspflicht: Die Mitteilungspflicht öffentlicher Stellen über steuerlich relevante Verwaltungsakte an das Finanzamt wird ausdrücklich auch für Gerichte und andere öffentliche Stellen außer Behörden festgeschrieben.
Modernisierung der Vollstreckung: Mit einer Änderung werden die Voraussetzungen für eine IT-gestützte, medienbruchfreie Bearbeitung von Vollstreckungsfällen geschaffen. Die Vollziehungsbeamten der Zollverwaltung wurden dazu mit Notebooks ausgestattet, und eine Spezialsoftware ist in Entwicklung.
Beschränkung der Vollstreckung: Auf Schenkungen zwischen Ehegatten können die Finanzbehörden bisher zeitlich unbegrenzt zurückgreifen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs erzwingt hier eine Anpassung an die Ansprüche anderer Gläubiger, und so sind Schenkungen nach 10 Jahren endgültig dem Zugriff der Finanzbehörden entzogen.
Kontrolle der Rentenmitteilungen: Damit die jährlichen Rentenmitteilungen an die Finanzverwaltung auch richtig und vollständig erfolgen, wird eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung mit der Prüfung der Mitteilungen beauftragt.
Auskunftsrecht: Wegen eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Auskunftsanspruch eines Steuerzahlers sollte in der Abgabenordnung das Auskunftsrecht für Finanzbehörden explizit geregelt werden. Es gibt anscheinend aber noch Abstimmungsbedarf der Finanzbehörden untereinander, sodass dieser Punkt im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten ist.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.