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AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Neben dem Jahressteuergesetz 2009 bastelt die Regierung noch an einem zweiten Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften: Am 23. Juli 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet. Entscheiden Sie selbst, ob die geplanten Änderungen auch für Sie eine Erleichterung bringen:
Elektronische Steuererklärung: Ab 2011 soll für eine ganze Reihe von Steuererklärungen und ergänzenden Daten die Pflicht zur elektronischen Abgabe bestehen. Das gilt für die Einkommensteuererklärung von Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften (Selbstständige und Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte), der Erklärungen zur Körperschaftsteuer, der Erklärungen zur Gewerbesteuer und Gewerbesteuerzerlegung, der Erklärung zur gesonderten Feststellung und der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Alle Erklärungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Elektronische Datenübermittlung: Weitere Daten akzeptiert die Finanzverwaltung zukünftig ebenfalls oder sogar ausschließlich auf elektronischem Weg. Für Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) wird dieser Weg eröffnet, für Bescheinigungen über Vermögenswirksame Leistungen und Meldungen über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit wird er vorbereitet. Vorgeschrieben wird die elektronische Übermittlung ab 2010 für die Bescheinigung der Altersvorsorgebeträge durch den Anbieter. Dem muss der Steuerpflichtige zwar zustimmen, allerdings ist die Zustimmung Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.
Schwellenwerte: Die Schwellenwerte für die Lohnsteuer-Anmeldungen werden von 800 auf 1.000 Euro (Pflicht zur vierteljährlichen Abgabe oberhalb dieser Jahressumme) und von 3.000 auf 4.000 Euro (monatliche Abgabepflicht) angehoben. Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung steigen die Schwellenwerte von 512 auf 1.000 Euro (vierteljährliche Abgabe) und von 6.136 auf 7.500 Euro (monatliche Abgabe).
Prüfungen: Auf Antrag des Arbeitgebers können die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Prüfung durch den Träger der Rentenversicherung voraussichtlich ab 2010 zeitgleich erfolgen.
Bagatellgrenze: Die Bagatellgrenze von 1.000 Euro zur Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in einem Betrag statt in zehn Jahresraten wird rückwirkend gesetzlich festgeschrieben.
Rechnungsstellung: Für steuerfreie Umsätze wird die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung gestrichen, ebenso die Pflicht zur Erteilung einer Sammelrechnung in Papierform für elektronisch übermittelte Rechnungen im EDI-Verfahren.
Vorläufige Festsetzung: Um der Flut von Einsprüchen zu begegnen, soll eine vorläufige Steuerfestsetzung (Vorläufigkeitsvermerk) grundsätzlich möglich sein, wenn ein Verfahren bei einem Bundesgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Auf die Frage der Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit kommt es dann nicht mehr an.
Von den genannten Ausnahmen abgesehen sollen die Änderungen ab dem 1. Januar 2009 gelten.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
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Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
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Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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