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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
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Angesichts einer drohenden Rezession hat sich die Bundesregierung auf ein Programm zur Ankurbelung der Konjunktur in den nächsten beiden Jahren geeinigt. Am 5. November stellten Finanzminister Peer Steinbrück und Wirtschaftsminister Michael Glos das Investitionspaket vor, das eine Reihe steuerlicher Maßnahmen enthält:
Degressive Abschreibung: Ab dem 1. Januar 2009 ist wieder die degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter möglich, allerdings nur mit maximal 25 %. Bis Ende 2007 war ebenfalls eine degressive Abschreibung möglich, damals aber noch mit einem Höchstsatz von 30 %. Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet und gilt nicht für den GwG-Sammelposten, der für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 und 1.000 Euro zu bilden ist.
Sonderabschreibung: Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden um je 100.000 Euro auf 335.000 Euro (Betriebsvermögen bei Bilanzierern) bzw. 200.000 Euro (Gewinn bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern) erhöht.
Handwerkerleistungen: Der Steuerbonus für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten verdoppelt sich. So werden 20 % von maximal 6.000 Euro Kosten, also bis zu 1.200 Euro, vom Finanzamt erstattet. Die Regelung wird nach zwei Jahren überprüft.
Kraftfahrzeugsteuer: Die Umstellung der Kfz-Steuer auf eine kohlendioxid- und schadstoffbezogene Besteuerung dauert noch etwas, aber Unterstützung für die gebeutelte Automobilbranche gibt es schon jetzt: Ab sofort gilt eine befristete Kfz-Steuerbefreiung von einem Jahr für alle Neuwagen und von zwei Jahren für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6-Norm. Die Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010 und gilt nur für Neuzulassungen bis zum 30. Juni 2009. Gerade bei diesem Punkt gibt es aber noch Überlegungen, die Förderung anders zu gestalten oder sogar ganz zu streichen.
Daneben enthält das Paket auch noch andere Maßnahmen, die für Arbeitgeber und Immobilienbesitzer von Interesse sind:
Kurzarbeitergeld: Befristet auf ein Jahr wird die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate verlängert. Kurzarbeit soll auch für Weiterqualifizierungen genutzt werden können, ebenso wird das Sonderprogramm für Ältere und Geringqualifizierte flächendeckend ausgebaut.
Gebäudesanierung: Für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm stehen in den Jahren 2009 bis 2011 drei Milliarden Euro mehr bereit. Mehr Geld gibt es auch für die Förderung des altersgerechten Umbaus von Wohnraum sowie für die Sanierung von Schulen, Kindergärten und Sportstätten.
Bereits am 7. Oktober hatte sich die Große Koalition auf ein erstes Paket geeinigt, in dem unter anderem die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 % auf 2,8 % und die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag enthalten sind.
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