Aktuelles
AKTUELLE INFORMATIONEN
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Hier finden Sie aktuelle Informationen aus verschiedenen Themenbereichen des Steuerrechtes
Eine zunächst nur wenig beachtete Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erhalten. Es geht dabei um die Anpassung der Regelungen zur Verkehrswertermittlung an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Ertrags- und Sachwertverfahren. Durch die Anhebung der Nutzungsdauer der Gebäude von 70 auf 80 Jahre und die Anpassung des Sachwertfaktors sowie die Absenkung des Liegenschaftszinses können sich für die steuerliche Bewertung Wertsteigerungen von 30 % ergeben.
Diese auch in den Medien verbreitete Zahl hat viele Immobilienbesitzer aufgeschreckt und dazu veranlasst, vor dem Jahreswechsel noch schnell eine Nachfolgeregelung zu alten Werten umsetzen zu wollen. Dieser Impuls ist zwar verständlich, aber in vielen Fällen unbegründet. Dazu kommt, dass es selten zu einer idealen Gestaltung führt, wenn man mit der Nachfolgeplanung so lange wartet, bis man durch geplante Gesetzesänderungen zu einer überhasteten Maßnahme verleitet wird. Zudem ist es inzwischen für eine Übertragung zu alten Werten in der Regel ohnehin zu spät, weil nur in Ausnahmefällen noch vor dem Jahreswechsel ein Notartermin zu ergattern sein wird.
Als Trost für alle Steuerzahler, die keinen Notartermin mehr bekommen haben oder sich einfach nur über die Änderung ärgern, gibt es aber gleich zwei Lichtblicke. Da ist erstens die Art der Änderung, die für die meisten Immobilien gar keine Auswirkungen haben wird. Bei der Erbschaftsteuer kommen nämlich drei unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage zur Anwendung:
Vergleichswertverfahren: Für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser wird der Wert in der Regel im Vergleichswertverfahren ermittelt, also anhand des Verkaufspreises vergleichbarer Immobilien im Umfeld. Bei diesem Verfahren ändert sich nichts, und da die meisten Immobilien in Privatbesitz in diese Kategorie fallen, ändert sich auch deren steuerlicher Wert zum Jahreswechsel nicht - einmal abgesehen von den üblichen Entwicklungen der aktuell stagnierenden Marktpreise.
Sachwertverfahren: Wenn Vergleichswerte fehlen, weil es sich um ein Gebäude mit einzigartiger Bauweise handelt oder weil es für eine Immobilie auf dem Land nicht ausreichend Vergleichswerte gibt, kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung. Hier ist neben der Verlängerung der Nutzungsdauer von 70 auf 80 Jahre, die alle mit diesem Verfahren bewerteten Immobilien betrifft, auch eine Anhebung des Sachwertfaktors vorgesehen. Allerdings kommt der höhere Sachwertfaktor nur dann zur Anwendung, wenn es keinen Regionalfaktor gibt, der normalerweise vom örtlichen Gutachterausschuss alle zwei Jahre festgelegt wird.
Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren gilt für Gewerbeimmobilien und größere Mietshäuser. Auch hier machen sich die höhere Restnutzungsdauer und die Absenkung der Liegenschaftszinssätze bemerkbar. Zusätzlich gibt es eine Einschränkung bei den anzusetzenden Bewirtschaftungskosten. Wie beim Sachwertverfahren gilt aber, dass sich die Absenkung der Liegenschaftszinssätze nur bemerkbar macht, wenn der örtliche Gutachterausschuss keine regionalen Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stellt.
Nicht von den Änderungen betroffen sind also die allermeisten Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Alle anderen Immobilien sind in den meisten Fällen auch nur eingeschränkt betroffen (in der Regel vor allem von der höheren Restnutzungsdauer), weil es in praktisch allen größeren Städten und vielen kleineren Gemeinden einen örtlichen Gutachterausschuss gibt, der regionale Bewertungsfaktoren herausgibt, die dann auch weiterhin anzuwenden sind. Stark betroffen sind also primär einige ländlich gelegene Mietshäuser und gemischt genutzte Immobilien oder Gewerbeimmobilien sowie Villen.
Für Unternehmensvermögen und größere Privatvermögen, zu denen solche Immobilien meist gehören, führt aber ohnehin eine sorgfältige und langfristig geplante Nachfolgeregelung zu den besten steuerlichen Ergebnissen, weil eine optimale Gestaltung die tatsächliche Steuerlast deutlich stärker beeinflussen kann als die reine Änderung des Immobilienwerts jetzt ausmachen würde. Sprechen Sie uns daher an, wenn die Nachfolgeplanung unter steuerlichen Gesichtspunkten für Sie ein Thema ist.
Der zweite Lichtblick - nicht nur für Immobilienbesitzer - ist aber, dass sich die Anzeichen für eine spürbare Anhebung der Erbschaftsteuerfreibeträge verdichten. Die Freibeträge sind nämlich seit der Erbschaftsteuerreform 2009 unverändert, während die Immobilienpreise im selben Zeitraum um 50 bis 120 % angestiegen sind. Vor allem dieser Aspekt hat dazu geführt, dass die Zahl der Erbschaftsteuerveranlagungen in diesem Zeitraum um ein Drittel und das Steueraufkommen um mehr als das Doppelte gestiegen ist. Vor allem die Zahl der erbschaftsteuerpflichtigen Ehepartner und Kinder, für die ohnehin die höchsten Freibeträge gelten, hat sich enorm erhöht, nämlich um fast 90 %.
Weil sich immer mehr Erben verschulden oder das Erbe verkaufen müssen, um die fällige Erbschaftsteuer zahlen zu können, sind in den letzten Jahren die Forderungen nach einer Anhebung der Freibeträge lauter geworden. Einen Anlauf hat jetzt Bayern im Bundesrat gemacht, und die Regierungskoalition hat sich im Grundsatz darauf verständigt, einer koordinierten Initiative aus dem Bundesrat zu einer Anhebung der Freibeträge zuzustimmen.
In aktuellen Pressemeldungen ist von einer Anhebung um 25 % die Rede, diese kann aber durchaus auch höher ausfallen. Wie schnell eine Anhebung der Freibeträge kommt, ist noch nicht klar, aber dass sie kommt, ist inzwischen sehr wahrscheinlich geworden. Damit kann eine Übertragung von Immobilienvermögen auch für die von den Anpassungen im Bewertungsrecht betroffenen Immobilien zu einem späteren Zeitpunkt sogar günstiger sein, wenn die Anhebung des Freibetrags höher ausfällt als der Wertzuwachs durch die neuen Bewertungsvorgaben.
Seit 1987 steht die Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof für professionelle und vertrauenswürdige Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch strategische Beratung und digitale Lösungen optimal zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen einen Überblick über unsere umfangreichen Dienstleistungen geben.
Wir sind in der Region eines der führenden Büros im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung mit überregionaler, mittelständischer Mandantschaft aus allen Bereichen der Wirtschaft, die wir bei ihren nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten begleiten.
Die Wirtschaftsprüfung von Jahresabschlüssen ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfüllen diese Anforderungen mit höchster Genauigkeit und sorgen für umfassende Rechtssicherheit.
Um stets den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere Kanzlei Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Diese renommierte Institution verfolgt und begleitet die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Qualitätskontrollen, denen alle Wirtschaftsprüfer unterliegen. Wir haben die anspruchsvolle Qualitätsprüfung (peer review) erfolgreich bestanden.
Unsere Steuerberatung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets aktuell und korrekt sind.
In einer globalisierten Welt ist internationales Steuerrecht unerlässlich. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Prüfung und Abstimmung internationaler steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Seit über 25 Jahren sind wir Mitglied im weltweiten Verbund der Geneva Group International (GGI). Die GGI ist eine stetig wachsende Organisation mit fast 1.000 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern. Unsere enge Zusammenarbeit mit dieser globalen Gemeinschaft ermöglicht es uns, qualitativ hochwertige Dienstleistungen auf internationalem Niveau zu bieten.
Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum von Rechtsbereichen ab. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Unternehmenstätigkeiten rechtskonform sind.
Unsere Unternehmensberatung ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsstrategien zu verbessern und wirtschaftliche Abläufe optimal zu gestalten.
Die richtige Finanzierungsberatung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kapitalstruktur und bei Bankgesprächen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristige Strategien und nachhaltige Entwicklungen der Schlüssel zum Erfolg sind. Durch die gezielte Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse können wir unseren Mandanten effiziente und moderne Lösungen bieten. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen meistern.
Um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Wirtschaft gerecht zu werden, bieten wir eine transparente Planung von Fixkostenstrukturen und variablen Kosten. Wir unterstützen Ihre Unternehmensführung, indem wir die Planung lückenlos dokumentieren und fortlaufend anpassen. Diese fortlaufende Anpassung ist entscheidend, um nachhaltige, positive Einkommensentwicklungen zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Unternehmensplanung und stellen sicher, dass Ihre Strategien ständig auf dem neuesten Stand sind.
Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln ist nicht nur Trend, sondern die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Gesetze und Richtlinien, vor allem auf EU-Ebene, machen umfangreiche Berichte zur Nachhaltigkeit zur Pflicht. Diese Berichte umfassen Aspekte zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Berichte und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit ein. Neben der gesetzlichen Compliance legen wir großen Wert darauf, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und so einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung durch Behörden und Vertragspartner. Ein robustes Compliance-System ist daher unerlässlich. Ein Tax-Compliance-Management-System hilft Ihnen, komplexe Steuervorschriften einzuhalten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen unabdingbar. Ein vollständiger digitaler Datenfluss vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen ist für moderne Unternehmen unverzichtbar.
Wir arbeiten eng mit Spezialisten wie DATEV zusammen, um sicherzustellen, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung nahtlos und korrekt erfolgt. Dabei entwickeln wir individuelle Schnittstellen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch gewährleisten wir einen reibungslosen digitalen Datenfluss über alle Geschäftsprozesse hinweg.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, und die nächste Stufe beinhaltet den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Automatisierte Systeme, die komplexe Daten erfassen und verarbeiten, stellen einen erheblichen Fortschritt dar und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend zur Einführung von KI-basierten Lösungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse an diese neuen Technologien anzupassen und so von deren zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Vernetzung sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Finanzierungsberatung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre wirtschaftlichen Erfolge vorantreiben.